LVRG: Evaluation nicht vor 2018

Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wird planmäßig 2018 überprüft. Vorher werde es keine Neuauflage des Gesetzes geben, versicherte der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, Dr. Michael Meister (CDU), im Rahmen des AfW-Hauptstadtgipfels.

Dr. Michael Meister: „Unser Ziel war, ökonomisch nicht gerechtfertigte Mittelabflüsse aus der Lebensversicherung zu stoppen.“

Beim 12. Hauptstadtgipfel des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. Anfang November in Berlin stellte sich Meister den Fragen des Verbandes und der anwesenden Branchenmitgliedern. Hierbei bezog er unter anderem zum LVRG Stellung.

Reguläre Normenkontrolle in 2018

Zunächst betonte er, dass man das LVRG mit sehr viel Augenmaß gestaltet und die Eigenkontrolle des Versicherers, die Rechte des Aufsehers sowie die Generationengerechtigkeit innerhalb der Versichertengemeinschaft gestärkt habe.

In Bezug auf Gerüchte, dass ein neues Lebensversicherungsreformgesetz bereits „in der Schublade liege“, um die Versicherer angesichts der Niedrigzinsphase zu entlasten, gab der CDU-Politiker Entwarnung. „Unser Ziel war, ökonomisch nicht gerechtfertigte Mittelabflüsse aus der Lebensversicherung zu stoppen“, so Meister.

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Gegenwärtig existierten keine Überlegungen, das LVRG zu korrigieren oder weitere Versionen dieser Gesetzgebung vorzubereiten. Im Jahr 2018 werde es eine reguläre Evaluierung des LVRG geben. „Dann müssen die Anbieter von Lebensversicherungen zeigen, dass das Vertrauen tatsächlich erreicht wurde“, so Meister. (jb)

Foto: Dr. Michael Meister

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