Zehn Tipps für die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist in aller Munde, denn vor Kurzem entschied ein Urteil über die Auslegung. Im konkreten Fall hat die Patientin nur allgemeine Formulierungen gewählt, die dann dazu geführt haben, dass die bevollmächtigten Kinder unterschiedlicher Meinung waren. Das Ganze endete in einer gerichtlichen Betreuung. Gastbeitrag von Margit Winkler, Institut Generationenberatung

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In der Patientenverfügung entscheidet man über Maßnahmen am Ende des Lebens, bei Koma, im Endstadium bei unheilbaren Krankheiten und bei Hirnschädigung. Das bedeutet, es sind Entscheidungen für einen völlig unbekannten Zeitraum zu treffen.

Kein Wunder also, dass viele dabei auf Allgemeinplätze verweisen. Doch Aussagen wie „lebenswürdiges Sterben“ nützen nichts. Nach Meinung des BGH muss der Patient konkrete Entscheidungen in der Patientenverfügung treffen, sonst besteht keine Bindung. – Sonst nutzt diese nichts. Wer eine Patientenverfügung errichtet, muss sich positionieren. Die Ärztekammer setzt sich aktuell damit auseinander, die Errichtung einheitlich zu bepreisen.

1. Konkrete Wünsche festhalten

Tasten Sie sich an das Thema heran: Vielleicht wissen Sie, wo Sie die letzte Lebensphase verbringen möchte und wer Sie unterstützen sollte. Auch das gehört zur Patientenverfügung.

2. Schreiben Sie auf, was Sie keinesfalls wünschen

Die meisten Menschen wissen genau, was sie nicht möchten. Häufig wird ein jahrelanges Koma verneint. Halten Sie fest, was Ihr „No go“ ist.

3. Mediziner befragen

Wer sollte sich besser in diesen Fragen auskennen als Ärzte? Zudem sind sie es, die die Verfügung am Ende umsetzen.

4. In jedem Fall die Unterschrift bestätigen lassen

Der Verfügende muss die Tragweite überschauen können und die Verfügung muss aus freien Stücken errichtet sein. Dafür steht die Unterschrift des Arztes, eines Krankenhauses, des Roten Kreuzes usw. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass unter Umständen geschäftsunfähige Erwachsene noch eine Patientenverfügung errichten können.

5. Immer wieder anpassen

Die medizinische Entwicklung schreitet voran und die eigene körperliche Konstitution verändert sich. Diese zwei Aspekte machen klar, dass die Patientenverfügung gerade bei älteren Menschen immer wieder angepasst werden muss. Mediziner fordern alle zwei Jahre.

Seite zwei: Keine Zweifel offen lassen

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