bAV-Reform: Der Gewinner wird die gute alte U-Kasse sein

Sie ist die Mutter aller Betriebsrenten in Deutschland: die Unterstützungskasse, mit der schon vor über 150 Jahren erstmals für Mitarbeiter vorgesorgt wurde. Mit dem geplanten Betriebsrentenstärkungsgesetz wird die „neue Betriebsrente“ sich an deren alten Prinzipien orientieren. Gastbeitrag von Alexander Siegmund, Kölner Pensionsmanagement GmbH

Alexander Siegmund: "Manches von dem, was der Gesetzgeber mit der neuen Betriebsrente plant, ist auch in Deutschland schon lange möglich."
Alexander Siegmund: „Manches von dem, was der Gesetzgeber mit der ’neuen Betriebsrente‘ plant, ist auch in Deutschland schon lange möglich.“

Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen künftig die Möglichkeit haben, Betriebsrenten ohne eine Haftung des Arbeitgebers vereinbaren zu können. Es gibt dann eine „Zielrente“, auf Garantien und Mindestleistungen durch die Versorgungseinrichtungen wird verzichtet. Das Ganze geschieht innerhalb von Tarifverträgen. Das ist der Kern des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das derzeit seinen Weg durch den Gesetzgebungsprozess nimmt.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, will damit die Betriebsrente attraktiver machen. Denn bislang haben nur rund 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente (etwa 17,7 Millionen). Das Haftungsrisiko sei derzeit noch ein wesentlicher Hemmschuh für eine größere Verbreitung einer betrieblichen Altersversorgung, insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen. Künftig soll eine reine Beitragszusage reichen – so wie es im Ausland, etwa Großbritannien, üblich ist.

Flexibel bei der Kapitalanlage

Manches von dem, was der Gesetzgeber mit der „neuen Betriebsrente“ plant, ist aber auch in Deutschland schon lange möglich: mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse, mitunter auch die „freie U-Kasse“ genannt, denn sie ist frei bei der Kapitalanlage und verzichtet auf einen Rechtsanspruch auf Leistungen. Dadurch kann die pauschaldotierte Unterstützungskasse flexibel agieren bei der Kapitalanlage, um etwa mit den Herausforderungen der historisch niedrigen Zinsen zurechtzukommen.

Das Gegenstück dazu ist rückgedeckte Unterstützungskasse, die auf den Kalkulationen einer Lebensversicherung basiert, somit auch alle aktuellen Schwierigkeiten wie insbesondere das Zinsdilemma (hohe Zinsgarantien für alte Verträge) auf die Unterstützungskasse überträgt.

Seite zwei: Vorteile der Unterstützungskasse

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