Finanztest checkt Online-BU von Getsurance

Augen auf bei der Tarifvariante „Job Comfort“ der ersten komplett digitalen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) des Insurtechs Getsurance. Zu diesem Ergebnis kommt das Verbrauchermagazin Finanztest in einer aktuellen Analyse.

So sieht ein Schritt des Antragsprozesses der neuen digitalen BU aus. Quelle: Webseite Getsurance
So sieht ein Schritt des Antragsprozesses der neuen digitalen BU aus. Quelle: Webseite Getsurance

Finanztest hat die beiden derzeit online verfügbaren Getsurance-Tarife „Job Premium“ und „Job Comfort“ getestet.

Guter Schutz mit „Job Premium“

Insgesamt seien die Versicherungs­bedingungen der „Job Premium“-Police relativ gut. Zudem gehöre das Angebot zu den günstigeren Tarifen am Markt. Demnach zahle ein 30-Jähriger, der hauptsächlich im Büro arbeitet bis zu seinem 67. Geburts­tag circa 945 Euro jährlich für eine BU-Rente von monatlich 2.000 Euro.

Allerdings seien auch noch preisgünstigere BU-Versicherungen erhältlich. Bei einem sehr guten Versicherer gebe es einen gleichwertigen Schutz bereits ab 813 Euro im Jahr.

Augen auf bei „Job Comfort“

Die Variante „Job Comfort“ leistet laut Finanztest nicht bei psychischen Erkrankungen. Daher könne die Wortwahl „Comfort“ bei den Versicherungsnehmern falsche Erwartungen wecken. Dies umso mehr, da erwiesenermaßen ein Großteil der BU-Fälle auf psychische Erkrankungen und Nervenleiden zurückzuführen sind.

Beate Bexterm­öller, Projektleiterin bei Finanztest, moniert: „Der Begriff Comfort ist in diesem Kontext leicht irreführend“, denn der Versicherte erhalte keinen „allumfassenden Berufs­unfähigkeits­schutz“.

„Relativ guter BU-Schutz“

Das Verbrauchermagazin zieht das Fazit, dass der Tarif „Job Premium“ Interessenten einen „relativ guten Berufs­unfähigkeits­schutz“ bietet. Der Policenabschluss sei schnell gemacht und komplett digital. Das Ausfüllen komplizierter Anträge entfalle.

Die Tarifvariante „Job Comfort“ könne für Menschen mit psychischen Vorerkrankungen eine Option darstellen, sons­tige Invaliditäts­risiken abzu­sichern. Unbedingt beachtet werden solle allerdings der Leistungsausschluss bei Depressionen und sonstigen psychischen Erkrankungen. (nl)

Foto: Shutterstock


Mehr zum Thema:

Die 5-Minuten-BU: Zwei Experten analysieren den Getsurance-Abschlussprozess

„Wir haben die BU von Grund auf neu gedacht“

BU-Anzeigeverletzung: Die Grenzen der Offenbarungspflicht

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
6 Comments
Inline Feedbacks
View all comments