IDD-Umsetzung: BVK zieht positive Bilanz

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist bisher mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD zufrieden. Insbesondere die einheitlichen Beratungspflichten für alle Vertriebswege und die Stärkung des Provisionsabgabeverbots sieht der BVK positiv.

Michael-H.-Heinz-BVK
BVK-Präsident Michael H. Heinz

Der BVK zieht ein „durchweg positives Fazit“ der Umsetzung der IDD in nationales Recht. Das teilte der Verband im Rahmen der DKM-Pressekonferenz mit. Zum einen sei der Erhalt des Provisionssystems eminent wichtig.

Waffengleichheit für die Vertriebspraxis

Zum anderen habe der Verband ein weiteres seiner Hauptanliegen erreicht, da die Umsetzung vorsieht, dass es keinen Vertrieb ohne Beratung geben darf und somit „Waffengleichtheit“ unter den verschiedenen Vertriebswegen herrsche.

„Damit wird die im VVG noch geltende Beratungsausnahme für den Vertrieb im Fernabsatz abgeschafft“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Der BVK habe sich damit gegen die Lobbyarbeit des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durchgesetzt.

BVK begrüßt Wegfall der Doppelberatungspflicht

Auch das im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Honorarannahmeverbot für Versicherungsvermittler habe der BVK verhindert.

„Dies bedeutet – wie auch vom Gesetzgeber intendiert – eine wirkliche Stärkung der Honorarberatung„, so Heinz. Es bleibe jedoch abzuwarten, wie sich diese Regelung in der Praxis bewähre.

Positiv bewertet der BVK zudem die Tatsache, dass die geplante Doppelberatungspflicht weggefallen ist.  Makler müssten nun nicht mehr fürchten, dass ihre Kunden zusätzlich von den Versicherern kontaktiert werden.

Provisionsabgabeverbot gestärkt

Die Verankerung des Provisionsabgabeverbotes im Versicherungsaufsichtsgesetz ist laut BVK ein weiterer „Pluspunkt des IDD-Umsetzungsgesetzes“. Allerdings müsse es jetzt auch wirksam umgesetzt werden.

„Wir haben dafür lange gekämpft, dass ein ruinöser Wettbewerb um Provisionsteilungen mit Kunden aufhört“, sagte Heinz. Daher sollte das Provisionsabgabeverbot in der Praxis nicht ins Leere laufen.

„Die Aufsichtsbehörden sollten mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um es wirksam zu verfolgen“, so Heinz. (jb)

Foto: Shutterstock

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