LV-Rückabwicklung: Chance für Vermittler

Vor nicht allzu langer Zeit noch ein Insidertipp, mittlerweile ein eigenständiges Finanzprodukt: Die Rückabwicklung von Kapitalversicherungsverträgen entpuppt sich für den Vertrieb als „Geschenk des Himmels“.

Gastbeitrag von Axel Junker, Hasso24

Axel Junker Hasso24
„Sehr häufig haben Kunden bei erfolgreichem Widerruf und erfolgreicher Rückabwicklung ihrer Verträge hohe Erstattungsansprüche. Das können im Einzelfall 10.000 Euro und auch deutlich mehr sein.“

Wir alle wissen, leider nur zu gut, dass unsere Mitmenschen Versicherungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur ganz selten freiwillig kaufen, sondern wir diese aktiv verkaufen, also an die Frau und an den Mann bringen müssen.

Schon immer ein hartes Stück Arbeit, das in den vergangenen Jahren aus vielfältigen Gründen – Stichworte: zunehmende staatliche Regulierung sowie mangelnde Attraktivität herkömmlicher Altersvorsorgeprodukte – immer härter geworden ist. Hand aufs Herz: Wann sind Sie zuletzt von einem Kunden oder jemandem, der es werden soll, mit offenen Armen empfangen worden?

Genau dies könnte Ihnen ab sofort passieren, weil Sie nun erstmals gleichsam mit einem Geldschenk zum Kunden kommen. Und dies sogar in vier- oder fünfstelliger Höhe. Kein Verkauf, kein Produkt, nur ein Geldgeschenk! Welche Kunde kann dazu nein sagen? Selbst eigene langjährige Kunden sind schier aus dem Häuschen. Nicht einmal, nicht zweimal, nein unzählige Male.

Win-win-Situation für Kunde und Berater

Die Hintergründe dürften Ihnen bekannt sein. Deshalb nur kurz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Kapitalversicherungsverträge, die zwischen Mai 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die in den Verträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen Fehler enthalten.

Und falls dies so ist, gilt rechtlich betrachtet der „Ewige Widerruf„. Dies betrifft laufende, in der Vergangenheit stornierte und auch abgelaufene Versicherungsverträge. Folge: Sehr häufig haben Kunden bei erfolgreichem Widerruf und erfolgreicher Rückabwicklung ihrer Verträge hohe Erstattungsansprüche. Das können im Einzelfall 10.000 Euro und auch deutlich mehr sein. Eine typische Win-win-Situation für beide Seiten – den Kunden und den Berater.

Seite zwei: Wenig Aufwand, große Wirkung

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