LV-Rückabwicklung: Chance für Vermittler

Jeder von uns im Vertrieb weiß, welche Eigenschaften ein Finanzprodukt haben sollte, damit es im Markt erfolgreich ist. Transparent, deshalb einfach und verständlich sollte es für beide sein – den Kunden und den Vertrieb. Es sollte dem Kunden den größtmöglichen (wirtschaftlichen) Nutzen bringen bei kleinstmöglichen Kosten. Deshalb nutzen Sie hier bitte ausschließlich einen Rechtsdienstleister der erfolgsabhängig vergütet wird. Der Vertrieb sollte weder Haftungs- noch Stornorisiken haben und sehr schnell sein Geld, also die Provision, erhalten.

Achtung Haftungsfalle: Wenn der von Ihnen genutzte Rechtsdienstleister keine Rechtsdienstzulassung (RDS) besitzt, sind nicht nur alle Geschäfte nichtig (siehe BGH unter dem Aktenzeichen IV ZR 46/13), sondern auch der Berater hat dann eine unerlaubte Rechtberatung begangen. Eine wirklich nicht zu unterschätzenden Gefahr

Gleich auf den ersten Blick erkennen wir, dass das Finanzprodukt, nennen wir es einmal so, „Rückabwicklung von Kapitalversicherungsverträgen“ sowohl aus Sicht des Kunden als auch für den Vertrieb perfekt ist, weil sämtliche der genannten Kriterien erfüllt werden. Allerdings nur, und davon bin ich fest überzeugt, falls Vertriebler aus den genannten Gründen mit erfahrenen Rechtsdienstleistern kooperieren.

Rückabwicklungen sind keine Eintagsfliege

Wer als Berater in Heimwerkermanier denkt, er könne alles allein und ohne fremden Support tun, der hat sicher gute Gründe für diese Entscheidung. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass in diesem Fall das Finanzprodukt Rückabwicklung nur ganz wenige der oben genannten Eigenschaften hat.

Unabhängig davon, für welche der beiden Alternativen sich ein Berater entscheidet: Ich bin fest davon überzeugt, dass die Rückabwicklung von Kapitalversicherungsverträgen eben keine Eintagsfliege ist, sondern angesichts der geschätzten rund 44 Millionen Policen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, viele Jahre ein zunehmend wichtiger Bestandteil des eigenen Geschäftsmodells sein wird.

Erlauben Sie mir zum Schluss noch einen kleinen Hinweis: Werden Sie bei Ihren Kunden nicht selbst aktiv, kommt sicherlich bald ein cleverer Mitbewerber. Was glauben Sie, von wem Ihr Kunde sich künftig beraten lässt?

Axel Junker ist Mitgründer des Rechtsdienstleisters Hasso24.

Foto: Hasso24

 

Mehr Beiträge zum Thema:

Lebensversicherung widerrufen: So gehen Sie vor

LV-Widerrufsrecht: Wann der Versicherungsnehmer leer ausgeht

Unseriöser LV-Aufkauf: Versicherungsschein schützt Versicherer

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments