LV-Widerruf ist keine Wunderwaffe

Viele unzufriedene Versicherungsnehmer können ihre Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen und rückabwickeln. Doch Experten raten zur Vorsicht.

In der privaten Altersvorsorge geht der Anteil der klassischen Rentenversicherung immer weiter zurück.
In der privaten Altersvorsorge geht der Anteil der klassischen Rentenversicherung immer weiter zurück.

Klassische Lebens- und Rentenversicherungen drohen immer mehr zu Ladenhütern zu werden. „Der Kunde kauft sie so gut wie nicht mehr“, stellte Manfred Knof, Deutschland-Chef der Allianz, vor kurzem ernüchtert fest. In der privaten Altersvorsorge sei der Anteil der klassischen Rentenversicherung auf unter zehn Prozent gesunken. Kein Wunder, schließlich werfen die Verträge jedes Jahr weniger ab, die Rendite sinkt. Viele Versicherer versuchen deshalb, ihre Lebensversicherung zu kündigen – oder zu widerrufen.

„Auf Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2014 können viele unzufriedene Versicherungsnehmer ihre Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen und rückabwickeln – unabhängig davon, ob sie schon ausgelaufen sind, gekündigt wurden oder noch bestehen“, erläutert Dennis Potreck, CEO und Mitgründer von Motion8. Das Unternehmen hat einen Geschäftsprozess für automatisierte Rückabwicklungen von Lebens- und Rentenversicherungen entwickelt. „Wenn der Versicherungskunde beim Abschluss des Vertrages nicht korrekt über sein Recht zum Rückzug vom Vertrag (14- beziehungsweise 30-tägig) aufgeklärt wurde, hat er noch heute das Recht, den Vertrag zu widerrufen.“

„Kleine Schlampereien“ können genügen

Allein in Deutschland seien bis zu 100 Millionen Verträge mit einem geschätzten Rückabwicklungswert von über 400 Milliarden Euro betroffen, die im Zeitraum vom 1. Juli 1994 bis 31. Dezember 2007 geschlossen wurden, so Potreck. Musterformulierungen des Gesetzgebers, die den Versicherern als Orientierungshilfe dienen, gibt es erst seit dem Jahr 2010.

„In etwa 60 Prozent der Fälle wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht aufgeklärt“, zitiert das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Kerstin Becker-Eiselein, Leiterin der Abteilung Geldanlage bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Dort habe man im letzten Jahr über tausend Verträge untersucht.

Häufig seien es scheinbar kleine Schlampereien, die am Ende über tausende Euro entscheiden, schreibt das Magazin. So könne es schon genügen, wenn die Widerspruchsbelehrungen optisch nur unzureichend hervorgehoben wurden. Für unzufriedene Kunden klingt das nach einem verlockend einfachen Weg, aus ihren Verträgen zu kommen.

Seite zwei: Gerichtliche Auseinandersetzungen drohen

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Comments
Inline Feedbacks
View all comments