„Versicherungsvermittler müssen sich mit den Mifid-II-Inhalten vertraut machen“

Der Referenten-Entwurf zur IDD-Umsetzung hatte für Unmut in der Branche gesorgt. Letztendlich wurde eine „entschärfte“ Variante beschlossen. Können Versicherer, Vermittler und Vertriebe nun aufatmen?

Das kommt ganz auf den Standpunkt an. Einerseits gab es Gruppen, die mit der ursprünglichen Fassung durchaus zufrieden waren. Andererseits wurde gerade von der Maklerseite diese Fassung als ein tiefgreifender Eingriff in die Gewerbefreiheit angesehen. Mit der aktuellen Formulierung kommen komplexe neue Pflichten auf den Finanzdienstleister zu.

Aus dem Aufatmen könnte ein Hyperventilieren werden. Die Situation des Kunden ist vor dem Produktvorschlag dezidiert zu analysieren. Das geht in den Augen vieler Betrachter deutlich über das Denken in Zielmärkten hinaus, wie es dem Versicherer nun vorgeschrieben ist. Da die klassische Lebensversicherung ihre Attraktivität verloren hat, setzt die Branche verstärkt auf fondsgebundene Konzepte.

Der Finanzdienstleister muss also die Grundstruktur des Produktes, die Anlageschwerpunkte mit allen Chancen und Risiken beurteilen und bewerten können. Dazu fehlen vielen Vermittlern aus dem Versicherungsbereich die Grundkenntnisse. Um nicht in eine haftungsrelevante Falschberatung hineinzugeraten, bedarf es einer umfangreichen Weiterqualifizierung.

Die Umsetzung der europäischen Regulierung Mifid II betrifft den Versicherungsvertrieb offiziell nicht. Rechnen Sie trotzdem mit Folgen für Versicherungsvermittler?

Die Ziele von beiden Regulierungsvorhaben ähneln sich stark. Wenn sich die Zielfunktionen annähern, dann wird mittel- und langfristig auch der Beratungsgang ähnlichen Kriterien genügen müssen. Das gilt insbesondere für Versicherungsanlageprodukte.

Bei der Vermittlung von Fondspolicen wird nach den Kenntnissen und Erfahrungen des Versicherungsnehmers im Anlagebereich, seinen finanziellen Verhältnissen und seinem Risikoprofil zu fragen sein.

Das entspricht übrigens auch der Methodik der beiden von einer DIN-Kommission ausgearbeiteten Standards für die Finanzberatung. Diese wird sich wohl auch in der für Anfang nächsten Jahres zu erwartenden DIN-Norm wiederfinden.

In der Vergangenheit standen viele Versicherungsvermittler Aktien wenig aufgeschlossen gegenüber. Und nun müssen diese Leute über Chancen und Risiken insbesondere der Aktienanlage detaillierte Kenntnisse vorweisen und den Kunden entsprechend beraten. Im Klartext: Der Versicherungsvermittler muss sich auch mit den Inhalten von Mifid II vertraut machen.

Interview: Julia Böhne

Foto: Hans Peter Wolter

Lesen Sie das vollständige Interview in der aktuellen Cash.-Ausgabe 10/2017.

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