Arbeitslosenversicherung: Forderung nach Beitragssenkung

Die Haushaltslage der deutschen Arbeitslosenversicherung stellt sich derzeit sehr gut dar. Angesichts derart voller Kassen fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine deutliche Senkung des Beitragssatzes für diese Versicherung.

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Besonders Geringverdiener würden von Senkungen des Beitragssatzes stark profitieren, so der BdSt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat laut BdSt im vergangen Jahr zum siebten Mal in Folge mehr eingenommen, als sie ausgegeben hat. Daraus ergebe sich ein Überschuss von 5,5 Millionen Euro – der größte Überschuss seit zehn Jahren.

Aus diesem Grund sei es notwendig, die beitragszahlenden Arbeitnehmer und Unternehmen so bald wie möglich durch eine spürbare Senkung der Beiträge von drei Prozent auf 2,5 Prozent zu entlasten.

„Das kann der Bundestag schon jetzt entscheiden. Die Abgeordneten müssen nicht warten, bis wir irgendwann eine neue Regierung haben“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel im Hinblick auf die langwierige Regierungsbildung.

Hohe Belastung für Beitragszahler

Von einer derartigen Beitragssenkung würden dem BdSt zufolge vor allem Geringverdiener profitieren, zumal die Gesamtbelastung der gesetzlich Versicherten weiterhin rund 40 Prozent des Bruttolohns beträgt.

Der BdSt geht davon aus, dass im vergangenen Jahr erstmals weniger als die Hälfte aller Beitragseinnahmen in die Auszahlung des Arbeitslosengeldes floss.

Dies kritisiert Holznagel scharf: „Die Arbeitslosenversicherung ist kein Spielball der Politik und keine Sparkasse zu Lasten der Beitragszahler.“

Klare Regulierung nötig

In diesem Zusammenhang sei auch eine klare, gesetzliche Regelbindung für die Arbeitslosenversicherung notwendig, der die Politik zu Beitragssenkungen bei besonders großen Rücklagen zwinge. Eine solche Regelung existiere derzeit nur für die Rentenkasse.

„Es braucht klare Regeln für alle Sozialversicherungszweige, um das Geld der Sozialversicherten vor politischem Missbrauch zu schützen. Je nach Höhe der Rücklage müssen die Beiträge dann gesenkt oder auch angehoben werden. Das wäre ein transparentes und faires System für die Versicherten“, kommentiert der BdSt-Präsident. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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