Fünf Gründe, warum Makler ihre Bestände nicht auslaufen lassen sollten

Makler sind eigentlich Vorsorgespezialisten, die Zukunft des eigenen Geschäftes ist allerdings oft ein blinder Fleck. Mehr als die Hälfte ist heute schon über 50 Jahre alt und bei vielen ist die Nachfolge noch völlig offen.

Gastbeitrag von Philipp Kanschik, Policen Direkt

Philipp Kanschik: „Vor allem kleinere Vermittler warten oft vergeblich auf attraktive Angebote zum Unternehmensverkauf.“

Dies gilt insbesondere für den Großteil der Vermittler, der regional verwurzelt als Einzelunternehmer agiert. Vor dem Hintergrund eines fehlenden Nachfolgers und wenig attraktiver Verkaufspreise lassen viele Makler im Ruhestand ihre Kunden daher einfach „auslaufen“.

Dabei (miss-)verstehen sie die weiterhin fließende Bestandscourtage als Rente. Warum dies keine gute Lösung für Makler ist, erfahren Sie im Folgenden:

Fünf Gründe, die gegen das Auslaufenlassen von Beständen sprechen:

Betreuungs- und Weiterbildungspflichten bleiben bestehen:

Jeder Makler hat, solange er als solcher registriert ist, eine Betreuungspflicht. Das heißt unter anderem: Makler müssen für Vorsorgekunden einmal pro Jahr ermitteln, ob ihre Kunden noch adäquat versichert sind.

Dahinter steht auch die neue Vermittlerrichtlinie IDD2, diese gilt auch im Rentenalter. Experten sind sich weitgehend einig, dass die laufende Betreuung grundsätzlich obligatorisch ist. Ein Makler im Ruhestand macht sich also rechtlich angreifbar.

Seite zwei: Regulatorische Anforderungen

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