Hiscox bietet Absicherung für Datenschutzbeauftragte

Die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schafft umfassende Haftungsrisiken für Unternehmen und speziell ihre Datenschutzbeauftragten. Nun bietet der Spezialversicherer Hiscox einen neuen Versicherungsschutz für eben diese Personen.

Mario Hartmann, Underwriting Manager Professional Indemnity und D&O bei Hiscox.

Durch die neue DSGVO sind die Risiken von Unternehmen und dadurch die Risiken von Datenschutzbeauftragten, von den Unternehmen in Regress genommen zu werden, weiter gestiegen.

Besonders externe Dienstleister stehen umfassenden Haftungsrisiken gegenüber, aber auch intern beauftragte Mitarbeiter können in Schwierigkeiten geraten.

Mit seinem neuen Versicherungsschutz für Datenschutzbeauftragte bietet Hiscox Angestellten und externen Anbietern mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro eine bedarfsgerechte Absicherung für alle typischen Risiken ihrer Tätigkeit.

Versicherung passgenau zusammenstellbar

Damit auch hohe Strafgelder nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung abgesichert sind, die im Falle eines Regressverfahrens auf Datenschutzbeauftragte zukommen könnten, besteht die Möglichkeit, Deckungssummen von bis zu zehn Millionen Euro über den Online-Rechner abzuschließen.

Besondere Risiken und Tätigkeiten können über das individuelle Underwriting ebenfalls mühelos abgedeckt werden. Voraussetzung ist, dass die betreuten Unternehmen nicht an der Börse notiert sind.

Die Versicherung für Datenschutzbeauftragte folgt dem modularen Hiscox Prinzip und lässt sich passgenau zusammenstellen: Neben der Vermögensschadenhaftpflicht als Basisversicherung können externe Datenschutzbeauftragte eine Betriebshaftpflicht, Sachversicherung sowie eine Cyber- und Datenversicherung für die eigenen IT-Systeme ergänzen.

Finanzielles Risiko minimieren

Ebenfalls bietet sich die Versicherung bei Nebentätigkeiten und Mischtätigkeiten an – zum Beispiel bei Anwälten oder Wirtschaftsprüfern, die hier einen zusätzlichen Schutz zur Pflichtversicherung abschließen möchten.

„Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung sorgt auch einen Monat nach Inkrafttreten bei Unternehmen und Datenschutz-Befohlenen für Unsicherheit“, kommentiert Mario Hartmann, Underwriting Manager Professional Indemnity und D&O bei Hiscox.

„Externe, aber auch interne Datenschutzbeauftragte können im Falle einer Datenschutzverletzung oder eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung von Unternehmen in Regress genommen werden. Dieses finanzielle Risiko können wir als Versicherer mit einem passgenauen Schutz minimieren.“

Fotos: Shutterstock, Hiscox

 

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