Rechtschutz: Sinn oder Unsinn? Eine Frage der Perspektive

„Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus“, lautet ein römisches Sprichwort: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“.  Wer eine ungefähre Ahnung hat, wie hoch die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten sein können, und wie ungewiss deren Ausgang bei fehlender juristischer Unterstützung, dürfte die Möglichkeiten des Rechtsschutzes zu schätzen wissen.

„Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand“, lautet ein römisches  Sprichwort. Glücklicherweise gibt es ja noch die Möglichkeit, sich rechtlichen Beistand zu holen.

Nun hat die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische-Gruppe, neue Rechtsschutztarife eingeführt.

Das Angebot der Württembergischen besteht aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Mieter- und Vermieterrechtsschutz sowie aus Strafrechtsschutz.

Welche Bereiche abgesichert werden sollen, muss laut Wüstenrot & Württembergischer allerdings im Rahmen einer Beratung individuell geprüft werden.

Was ist künftig mitversichert?

Die neuen Rechtsschutztarife der Württembergischen Versicherung für Privatpersonen beinhalten jetzt auch die selbstständige nebenberufliche Tätigkeit im Privatbereich bis zu einer Umsatzgrenze von 10.000 Euro pro Jahr. Bisher galt der Tarif lediglich für nicht selbstständige Arbeit.

Mitversichert sind künftig – in begrenztem Umfang – außerdem Assistance- und Beraterleistungen im Zusammenhang mit dem Neubau oder Erwerb einer Immobilie, dem Ehegatten- und Kinderunterhalt, der Eigenbedarfskündigung als Vermieter, Gutachten beim Autokauf sowie der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen als Mieter.

Seite 2: Unternehmensrechtsschutz inklusive

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