„Der will doch nur spielen“ – Haftpflichtversicherung für Haustiere

Fremde Hunde streicheln – nicht immer ist das eine gute Idee. Spätestens, wenn er am Arm oder Bein hängt. Doch nicht nur für Hunde oder Pferde, sondern auch für exotische Tiere braucht es eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Hunde die Bellen, beißen nicht. Ob das Sprichtwort gilt, sollte man bei fremden Tieren nicht unbedingt austesten.

Wer kennt die Szene nicht: Der Hund, der den Radfahrer anspringt, der Biss ins Bein, die zerrissene Hose oder die zerfetzte Jacke? Alles nur ein Mißverständnis, weil der Hund doch nur spielen wollte? Zwar kommte es darauf an, um was für ein Tier es sich handelt.

Doch wer aber einen Hund hat, Pferde oder exotische Tiere hält, braucht eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die private Haftpflicht kommt nur für Schäden auf, die Kleintiere anrichten –  etwa Katzen, Kaninchen und Kanarienvögel“, betont die Verbraucherzentrale NRW.

Wichtig ist, parallel zur Anschaffung eines Haustiers zu prüfen, welche Versicherung für angerichtete Schäden des zusätzlichen Hausgenossen aufkommt. Die VZ Nrw macht klar, in welchen Fällen eine Haftpflichtversicherung für Tiere einspringt und wann hingegen die private Haftpflichtpolice tierische Schäden ausgleicht.

 

Seite 2: Auch der Papagei benötigt eine eigene Haftpflicht

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