Swiss Life launcht neue bAV-BU

Ein echter Vorteil der arbeitgeberfinanzierten BU-Rente ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Damit ist eine Aufnahme der ganzen Belegschaft mit minimalem Verwaltungsaufwand möglich.

„Den Wert der Absicherung ihrer Arbeitskraft über die Firma schätzen Arbeitnehmer besonders dann, wenn es sich um ein obligatorisches System mit vollständiger Beitragszahlung durch den Arbeitgeber handelt. Auch die Zugangsvoraussetzungen, wie zum Beispiel die Gesundheitsprüfung, sind bei dieser Variante niedrig und der Aufwand für die Personalabteilung damit minimal“, sagt Banerjee.

Die Beitragszahlung verursacht beim Arbeitgeber darüber hinaus keine Lohnnebenkosten, kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden und ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Möglichkeit der privaten Fortführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ebenfalls gegeben.

Zu guter Letzt profitiert die Belegschaft bei einer kollektiven Berufsunfähigkeitsabsicherung von besonderen Konditionen. So lässt sich aufgrund des Höchsteintrittsalters von 63 Jahren quasi die ganze Belegschaft absichern.

Im Regelfall wird für alle Mitarbeiter eine einheitliche Tarifierung zugrunde gelegt, also auch Tätigkeiten, die normalerweise schwer versicherbar sind, können berücksichtigt werden. Swiss Life BU Pro gibt es als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage. (dr)

Foto: Swiss Life

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments