Ulbricht (BCA): „Das Eckpunktepapier lässt Viele im Regen stehen“

Das Taping ist beschlossene Sache. Während viele Makler noch miteinander diskutieren, nimmt Cash.Online die Entscheidung zum Anlass und fängt Stimmen aus der Branche ein. Als Nächster äußert sich Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG.

Dr. Frank Ulbricht, Vorstand der BCA AG.

Was halten Sie von der Entscheidung für Taping?

Offen heraus überrascht es uns nicht wirklich, dass das so genannte Taping auch nach Überarbeitung des Entwurfs zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung weiterhin Bestandteil geblieben ist. Laut aktueller Version wird der Vermittler somit verpflichtet „zum Zwecke der Beweissicherung die Inhalte von Telefongesprächen und sonstiger elektronischer Kommunikation aufzuzeichnen und zu speichern, sobald sie sich auf die Vermittlung von oder die Beratung zu Finanzanlagen im Sinne des § 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung beziehen.“

Persönliche Gespräche zwischen Vermittlern und Anlegern müssen indes weiterhin nicht aufgezeichnet werden – was gerade für das Vertrauensverhältnis vorteilhaft sein könnte. Zudem ermöglicht der Gesetzgeber bei der Umsetzung des Tapings eine sehr wohlwollende Übergangsfrist von zehn Monaten. Nichtdestotrotz bedeutet das Thema für das Gros der Vermittler die Umstellung etablierter Geschäftsprozesse.

Auf der anderen Seite haben sich gut aufgestellte Finanzdienstleister mit eigenem Haftungsdach bereits intensiv auf die Aufgaben vorbereitet. So bietet die BCA AG mitsamt hauseigener BfV Bank für Vermögen AG und entsprechender MiFID-II-Expertise betreffend der regulatorischen Vorgaben zahlreiche praxiserprobte Dienstleistungen an, von denen sowohl 34f-Vermittlern als auch §32-KWG-Instituten profitieren können.

Exemplarisch hierfür sei genannt, dass wir eine effektive Taping-Lösung bei unserer Bank bereits seit 18 Monaten erfolgreich im Einsatz haben.

Dient diese Entscheidung neben dem Verbraucherschutz auch dem Vermittler, indem Dokumentation und Rechtssicherheit auf beiden Seiten steigen?

Die grundsätzliche Erweiterung des Pflichtenkatalogs bringt es zunächst mit sich, dass Berater ohne Anbindung an ein Dienstleistungsunternehmen verstärkt Ressourcen für Entscheidungs- und Kontrollprozesse einsetzen müssen. Notwendige Arbeitszeit, die künftig unter Umständen bei der eigentlichen Anlagenberatung und -betreuung verloren gehen könnte.

Anknüpfend daran ist das Taping, wie wir es durch die BfV AG dem Vermittler zu Verfügung stellen, gegenüber dem bisherigen Beratungsprotokoll insofern überlegen, da es mit seinem hohen Standard den gesamten Beratungs- und Vermittlungsprozess elektronisch speichert.

Folglich sollten sich etwaige Fragen oder Kritikpunkte des Anlegers im Nachgang schnell und nachvollziehbar lösen lassen – was Finanzdienstleistern idealerweise mehr Planungssicherheit in Bezug auf die eigenen Beratungsaktivitäten geben sollte.

Welchen Schritt erwarten Sie als Nächstes in Sachen Regulation?

In Bezug auf das Taping erwarten wir keine weiteren Veränderungen. Ansonsten erhoffen wir uns hinsichtlich der anvisierten BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler mehr Planungssicherheit für freie Finanzberater.

Das jüngst durch das Bundesfinanzministerium vorgestellte Eckpunktepapier lässt viele Vermittler diesbezüglich noch immer sprichwörtlich im Regen stehen (siehe Meldung im Anhang).

Darüber hinaus wäre es von unserer Seite sehr begrüßenswert, wenn der Gesetzgeber in Sachen Regulation endlich einmal auf die Bremse treten würde und der Finanzbranche nun etwas Zeit zum Durchatmen lässt.

Notwendig wäre dies unseres Erachtens, da die Branche seit Jahren stetig damit beschäftigt ist, immer wieder Lösungen zu neuen regulatorischen Anforderungen in den bewährten Beratungs- und Vermittlungsprozess zu integrieren.

 

Foto: BCA

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