Münchener Verein bringt Update für Handwerker-BU

Foto: Ingrid Theis
Dr. Rainer Reitzler, CEO des Münchener Vereins

Der Münchener Verein hat seine Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung an wichtigen Stellschrauben weiter verbessert. Neu ist insbesondere die Wechsel-Option in der Aktiv-Variante

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe hat ihre Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeits-Versicherung an wichtigen Stellschrauben weiter verbessert. Neu ist insbesondere die Wechsel-Option. Kunden, die mit der Aktiv-Variante einsteigen, können in den ersten drei Jahren auf den Premiumschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung bis zum Alter mit 40 Jahren wechseln.

Die Beitrags- und Versicherungsdauer sowie die Rentenhöhe bleiben dabei gleich. Das Produkt wird weiterhin in den zwei Produktvarianten „Premium“ und „Aktiv“ angeboten. Unverändert bestehen bleiben auch der zehnprozentige Existenzgründerrabatt in den ersten drei Jahren und die Einmalleistung bei Arbeitsunfall.

Zudem wurden die Versicherungsbedingungen in wesentlichen Punkten verbessert. Wenn ein Kunde berufsunfähig wird und die Berufsunfähigkeitsrente erhält, muss er nicht melden, wenn es ihm wieder besser geht. Die Prüfung ist alleinige Aufgabe des Münchener Verein. Auch die Bedingung bei Pflegebedürftigkeit hat sich nach Unternehmensangaben verbessert: Die versicherte, pflegebedürftige Person gilt bereits bei einem von drei Kriterien als berufsunfähig.

Aufgewertet wurden auch die Unterstützungen im Leistungsfall: Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, fällt die Leistungsentscheidung innerhalb von acht Arbeitstagen, betont der Versicherer. Zudem bietet der Münchener Vorsorgespezialist allen Versicherten mit Premiumschutz ein zusätzliches Angebot zur Rehabilitation und Reintegration an.

Ein medizinisch-berufskundlicher Beratungs- und Reintegrationsdienst berät als Kooperationspartner Versicherte und ihre Familien im Leistungsfall und begleitet auf Wunsch den gesamten Reha-Prozess. Des Weiteren kann die BU-Rente bei bestimmten Anlässen wie Heirat oder Geburt ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Das ist jetzt bis zu zwölf Monate nach Eintritt des Ereignisses möglich. Bei einer Beitragspause besteht vollständiger Versicherungsschutz, Stundungszinsen fallen weg.

„Die neue Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung steht in deutlich mehr als 150 handwerklichen und 150 nicht-handwerklichen Berufen auf Platz 1. Sie steht auch außerhalb des Handwerks allen Berufen offen“, betont Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe.

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