
Lebensversicherungen: Gesetz beendet „ewigen“ Widerruf
Der Gesetzgeber beendet das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen. Künftig gilt eine klare Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen. Damit reagiert die Politik auf langjährige Kritik aus der Branche.
mehr

















