
Ausgleichsanspruch: LV-Kapitalzahlung keine „Einkunft aus Gewerbebetrieb“
Sollen Leistungen aus einer Lebensversicherung an die Stelle eines Ausgleichsanspruchs treten, darf die LV-Kapitalzahlung nicht den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet werden. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil.
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