DLF: BHW Bank verliert vor Gericht

Das Landgericht (LG) Neuruppin hat einer Anlegerklage auf Widerruf einer kreditfinanzierten Anlage in Anteile des geschlossenen Immobilienfonds Dreiländerfonds DLF 94/17 stattgegeben. So wurde die BHW Bank AG, Hameln, verurteilt, eine Finanzierung, die von einem AWD-Mitarbeiter zusammen mit einer Beteiligung an dem DLF ?als Paket? verkauft wurde, rückabzuwickeln (Urteil vom 9. August 2005, Az. 5 O 312/04). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Berliner Anlegeranwalt Dr. Philipp Härle, Tilp Rechtsanwälte, der das Urteil erstritt, erklärt: ?Da die Bank in das Vertriebssystem des Fonds eingebunden war, bejaht das LG Neuruppin zutreffend ein so genanntes verbundenes Geschäft?.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein AWD-Vermittler hatte die Kläger in ihrer Privatwohnung 1995 zweimal besucht. Beim ersten Gespräch informierte er sich über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse der potenziellen Kunden. In einem zweiten Gespräch empfahl er ihnen dann eine Beteiligung an dem DLF.

Die Finanzierung sollte über die BHW Bank erfolgen. Schließlich füllte das klagende Ehepaar eine Selbstauskunft für die Bank und einen Antrag für den Fondsinitiator aus. Später widerriefen sie das Geschäft. Die Parteien stritten nun darüber, ob dieser Widerruf wirksam war und auch den Darlehensvertrag der Bank erfasst.

Die Richter stellen in ihrem Urteil ausdrücklich die Wirksamkeit des Widerrufs fest, obwohl der Vertragsabschluss erst im zweiten Gesprächstermin erfolgte. Da Fonds und Finanzierung quasi ?im Paket? verkauft worden seien, sei auch der Darlehensvertrag unwirksam. Rechtsanwalt Härle: ?Die BHW-Bank AG bleibt nicht nur auf ihrer Darlehensforderung sitzen, sondern muss unseren Mandanten nun auch die gezahlten Darlehenszinsen und ?tilgung zurück erstatten.?

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