Anzeige
Cash. 06/2012


Die Energiewende sollte nachhaltigen Investments zum Erfolg verhelfen. Wie geht es weiter?

Lesen Sie mehr ...
Ab dem 16.05. im Handel erhältlich!
Nutzen Sie die Gesetzmäßigkeiten von erfolgreichen Sportlern für sich und Ihren Erfolg.

Lesen Sie mehr

Cash.Aktuell

Cash.Extra Private Equity

Fokussierte Emissionshäuser dominieren den Markt. Steht eine Marktkonsolidierung unmittelbar bevor? Laden Sie sich das Extra hier kostenlos als pdf herunter.

  • Investmentchance DemografieInvestmentchance Demografie
    Die demografische Entwicklung hierzulande und auf dem Rest des Globus birgt zahlreiche Herausforderungen, aber auch eine große Investmentchance, weil sie [...]
  • Die Rückkehr der Langeweile…Die Rückkehr der Langeweile…
    … oder die Frage, ob die Euro-Krise vorbei ist? Beim Blick auf die Finanzmärkte fiel mir bis vor Kurzem eigentlich [...]
  • Emittent oder Emissionshaus?Emittent oder Emissionshaus?
    Es ist wieder einmal an der Zeit für etwas Haarspalterei. Denn die korrekte Verwendung von Begriffen kann in der zunehmend [...]
  • Beste Wachstumsaussichten seit einer Generation?Beste Wachstumsaussichten seit einer Generation?
    Gastkolumnist Roland Leuschel zählt seit den 1980er-Jahren mit seinen korrekten Voraussagen des Oktober-Crashs 1987 und des Salami-Crashs 1990 in Japan [...]
  • Die Halver-Kolumne: Let it flow!Die Halver-Kolumne: Let it flow!
    Das neue analytische Glaubensbekenntnis – wie die Kapitalmärkte in Zeiten von Schuldenkrise und Liquiditätsflut interpretiert werden müssen. Ach wie herrlich berechenbar [...]
  • Die Welt der Immobilieninvestments wird sich ändernDie Welt der Immobilieninvestments wird sich ändern
    Die Beyerle-Kolumne Eigentlich ist es ganz einfach: Immobilien sind weltweit die Assetklasse in der am meisten Kapital gebunden ist. Doch [...]
  • Dachfonds: Wenn die BaFin zickig wirdDachfonds: Wenn die BaFin zickig wird
    Das im November 2011 verabschiedete Vermögensanlagengesetz hat eine Nebenwirkung für Dachfonds, die deutlich unterschätzt wurde. Das hauptsächlich auf den Vertrieb [...]
Freitag, 23. April 2010

Freude über BGH-Kick-Back-Urteil ist verfrüht

Mit seiner Entscheidung, die für Banken geltende Offenlegungspflicht bei versteckten Provisionen nicht auf freie Vermittler anzuwenden, lässt der Bundesgerichtshof (BGH) den unabhängigen Vertrieb aufatmen. Der auf die Beratung von Vertriebsunternehmen spezialisierte Berliner Anwalt Dietmar Goerz erklärt die Hintergründe.

Gastkommentar: Dietmar Goerz, GPC Law Rechtsanwälte

 in Freude über BGH-Kick-Back-Urteil ist verfrüht

Dietmar Goerz, GPC Law

Die so genannten Kick-Back-Entscheidungen des BGH haben in jüngster Zeit für viel Aufregung in der Vermittlerbranche gesorgt. Die Richter in Karlsruhe haben damit die Pflicht für Finanzdienstleister begründet, Kunden bei der Vermittlung von Kapitalanlagen über eventuell erhaltene „Rückvergütungen“ („Kick-Backs“) aufzuklären. Der Zufluss von Rückvergütungen sei ein „aufklärungspflichtiger Interessenkonflikt“, so der BGH.

Spektakulär war dabei der Beschluss aus dem Januar 2009. Die Pflicht zur Aufklärung über Interessenkonflikte, die eigentlich nur für die Wertpapiervermittlung gilt, also beispielsweise bei Investmentfonds oder Zertifikaten, weitete das Gericht auch auf die Vermittlung von Produkten des unregulierten „Grauen Kapitalmarkt“ aus, also auf geschlossene Fonds.

Ein Verstoß gegen diese Aufklärungspflicht löst beim Kunden einen Anspruch auf Schadenersatz aus. Was Haftungsprozesse der Kunden stark vereinfacht. Denn wer sich auf eine Verletzung dieser Aufklärungspflicht beruft, muss weder eine Fehlberatung beweisen, noch einen Kapitalverlust erlitten haben. Die Kick-Back-Grundsätze erlauben so generell den jederzeitigen Produktausstieg, egal wie das Produkt läuft. Eine brandgefährliche Ausgangslage für Vermittler. Die Kick-Back-Rechtsprechung ließ zudem bisher einige wichtige Fragen offen. Unklar waren dabei vor allem zwei Fragen: Was ist genau unter „Rückvergütungen“ zu verstehen und ist die Rechtsprechung nur auf Banken anwendbar?

Der BGH hat dann im Oktober 2009 festgestellt, dass aufklärungspflichtige Rückvergütungen nur dann vorliegen, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde zahlt, „hinter seinem Rücken“ an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen. Grundsätzlich geht es darum, ob der Vermittler ein besonderes Interesse hat, dem Kunden ein bestimmtes Produkt zu empfehlen und ob dies für den Kunden erkennbar ist.

Seite 2: Warum das aktuelle BGH-Urteil noch aufgeweicht werden könnte

Weiter lesen: 1 2

Bookmarks: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Reddit
  • Google Bookmarks
  • LinkedIn
  • MySpace
  • Technorati

2 Kommentare

  1. [...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Mark Förster erwähnt. Mark Förster sagte: Freude über BGH-Kick-Back-Urteil ist verfrüht: Mit seiner Entscheidung, die für Banken geltende O… http://bit.ly/ctAOkH … #versicherung [...]

    Pingback von Tweets die Freude über BGH-Kick-Back-Urteil ist verfrüht: Mit seiner Entscheidung, die für Banken geltende O... ... #versicherung erwähnt -- Topsy.com — 23. April 2010 @ 16:58

  2. Urteil zu Offenlegung von Vertriebskosten

    Kommentar von ich — 27. April 2010 @ 21:27

Beitrag kommentieren