„Wir wollen keine Konkurrenz zum VGF sein“

Gemeinsam mit dem Düsseldorfer Brancheninformationsdienst ′kapital-markt intern′ (′k-mi′) haben eine Reihe mittelständischer Emissionshäuser von geschlossenen Fonds eine Initiative ′Für eine mittelstandskonforme Umsetzung der AIFM-Richtlinie′ gegründet.

Uwe Kremer, kmi

Welche Emissionshäuser sich der Initiative angeschlossen haben, wollte ‘k-mi‘-Chefredakteur Uwe Kremer nicht verraten. „„Der Diskussionsentwurf für die deutsche Umsetzung der AIFM-Richtline bringt viele bürokratische Belastungen mit sich, die nicht unbedingt den Anlegerschutz verbessern. In diesem Sinne möchten wir als Schrittmacher zielgenau die Interessen des Anlegerschutzes und des Mittelstandes vertreten. Wir sehen dabei die Initiative als Ergänzung zu anderen Initiativen und dem Branchenverband VGF, und nicht als Konkurrenz“, betont Kremer“, betont Kremer gegenüber Cash.Online.

Ziel der Initiative, über die Cash.Online bereits berichtet hatte, sei es, die Umsetzung der AIFM-Richtlinie in Deutschland so zu gestalten, dass der Anlegerschutz gesichert ist, Deutschland aber zugleich ein geeigneter Standort für konzernunabhängige und inhabergeführte – also mittelständisch geprägte – Emissionshäuser bleibt. Mit dem vorliegenden Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie ist dies aus Sicht von ′k-mi’ nicht gewährleistet.

„Die Initiatoren der Initiative stellen sich der Verantwortung für ihre Anleger. Durch eine konstruktive Begleitung des Gesetzgebungsverfahrens hoffen wir, den Anlegerschutz effizient zu verbessern, ohne ein bürokratisches Monstrum aufzubauen und so zu verhindern, dass die Emissionshäuser aus Deutschland in Länder wie beispielsweise Luxemburg abwandern“, erläutert die Zielsetzung der Initiative für eine mittelstandskonforme Umsetzung der AIFM-Richtlinie.

Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf  gehe deutlich über die auf EU-Ebene beschlossene AIFM-Richtlinie hinaus, obwohl im Koalitionsvertrag der Bundesregierung die 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien vereinbart wurde. Luxemburg hab sich in seinem Gesetzentwurf auf die Inhalte der AIFM-Richtlinie beschränkt und komme daher mit deutlich weniger Bürokratie aus. Gleiches gelte für Liechtenstein. Beide Länder lockten schon jetzt deutsche Initiatoren mit entsprechenden Angeboten.

Kremer sieht daher massive Abwanderungsgefahren: „Im Ergebnis lautet die Frage nicht, ob die Emissionshäuser weitermachen, sondern wo? Wenn deutsche Emittenten – ähnlich wie bereits bei offenen Investmentfonds geschehen – nach Luxemburg umziehen und von dort aus künftig mit dem europäischen Pass ihre Produkte in Deutschland vertreiben, ist für den Anlegerschutz nichts gewonnen. Im Gegenteil, die rechtlichen und steuerlichen Unsicherheiten werden aus Anlegersicht größer. Wir setzen uns daher für eine mittelstands- und anlegerschutzkonforme Ausgestaltung des AIFM-Umsetzungsgesetzes in Deutschland ein.“

Im Mitgliederkreis sei ein 10-Punkte-Papier erarbeitet, das die geforderten Änderungen an dem Disskusionsentwurf formuliert. Dabei geht es um:

1.) Die Übergangsvorschriften im Hinblick auf den Schutz bereits emittierter Bestandsfonds sowie die Neuemission, Erstellung und Mindestangaben des Verkaufsprospektes und die Anzeigepflicht einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft beim beabsichtigten Vertrieb von inländischen Publikums-AIF im Inland.

2.) Die für Publikums-AIF nicht umgesetzte sog. ‘de minimis‘-Regel, die für mittelständische Häuser innerhalb gewisser Grenzen erhebliche Erleichterungen vorsieht.

3.) Die im Gesetzentwurf festgelegte sachfremde Beschränkung auf wenige Vermögensgegenstände

4.) Die Beschränkung der Fremdkapitalaufnahme auf 30 Prozent

5.) Die Beschränkung des Währungs-Risiko auf 30 Prozent des Fondsvermögens

6.) Die hohe Mindestzeichnungssumme von 50.000 Euro im Hinblick auf die Anzahl der Vermögensgegenstände für Ein-Objekt-Fonds

7.) Das Thesaurierungsverbot und die damit verbundene Abschaffung der sinnvollen Reinvestitionsmöglichkeit von Überschüssen

8.) Die höchst bürokratischen Anforderungen einer externen Verwahrstelle, so dass diese mindestens eine Depotbank sein müsste

9.) Das Verbot der Rückgewähr von Kommanditanteilen

10.) Häufigkeit und Umfang kostenintensiver Bewertungsverfahren

 

„Natürlich hat jedes Emissionshaus eine eigene Ausrichtung und hätte hier noch gern den einen oder anderen Änderungspunkt gesehen. Aber schlussendlich haben alle mit ihren individuellen Anliegen zum Wohl der Branche zurückgestanden. Nur wenn wir uns auf die wirklich wichtigen Knackpunkte konzentrieren, können wir branchenübergreifende Einigkeit erreichen“, erläutert Kremer den bei dem Umfang des Diskussionsentwurf nicht einfachen Auswahlprozess.

Doch die Initiative kann mit dieser Strategie auf erste Erfolge verweisen. So haben auch die Branchenverbände VOTUM und AfW das Eckpunktepapier aufgegriffen und sehen hier ebenfalls entsprechenden Änderungsbedarf. Auch an die Politik wurde das Eckpunktepapier verteilt und ist dort auf fruchtbaren Boden gefallen. Im Gespräch mit mehreren Bundestagsabgeordneten konnte die Initiative bereits ihre Bedenken fundiert darlegen. Hier wird ebenfalls die Notwendigkeit entsprechender Nachbesserungen innerhalb des eben erst angeschobenen Gesetzgebungsverfahrens gesehen. (af)

Foto: kmi

 

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