Club Deals auf dem Vormarsch

Family Offices als Initiatoren

Neben den klassischen Club Deals mit zwei Investoren gibt es auch Strukturen mit mehreren Investoren. Meist fungiert dabei ein Family Office als Initiator oder Arrangeur. Dieser erarbeitet das rechtliche Konstrukt – oft eine GmbH & Co. KG – und organisiert über sein Netzwerk zwei oder drei weitere Eigenkapitalgeber.

Der wichtigste Unterschied zwischen einem klassischen Club Deal mit zwei Investoren und einem Club Deal mit mehr als zwei Investoren liegt wohl in der Strukturierung der Entscheidungsbefugnisse. Bei einem klassischen Club Deal haben beide Investoren gleich viel Einfluss. Bei Strukturen mit mehr als zwei Investoren hat der Arrangeur dagegen die meisten Entscheidungsbefugnisse, während die Rechte der übrigen Investoren sich eher auf eine Beiratsfunktion beschränken.

Klare Ziele bei Club Deals

Club Deals haben in der Regel ein klar formuliertes Ziel und sind für eine vorab definierte Zeitdauer angelegt. Meistens handelt es sich um eher kurzfristige Engagements mit einer Dauer von eineinhalb, zwei oder drei Jahren. Oft sind Projektentwicklungen das Investitionsobjekt. Die Fertigstellung und der Verkauf der Immobilie markieren dann das Ende der Kooperation.

Für die langfristige Bestandshaltung von Immobilien über zehn oder 15 Jahre – wie im Fondsbereich verbreitet – sind Club-Deal-Strukturen dagegen kaum üblich. Club-Deal-Strukturen investieren tendenziell regional. Dies entspricht dem Investitionsradius vieler Family Offices und kleinerer Institutioneller. Größenmäßig bewegen sich die Engagements im ein- bis zweistelligen Millionenbereich.

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Rechte und Pflichten der Parteien sind ausgewogen

Zentrales Dokument und konstituierendes Element eines Club Deals ist das Vertragswerk zwischen den beteiligten Parteien. In der Regel sind dabei die Rechte und Pflichten ausgewogen verteilt. Vor allem bei den wichtigen Themen – beispielsweise Fremdkapitalaufnahme oder Liquiditätshaltung – sollten beide Parteien die gleichen Rechte haben.

Bei einigen anderen Bereichen ist dagegen auch eine Aufteilung nach Kompetenz denkbar. Dabei wäre etwa Family Office A für den Bau und Family Office B für die Vermietung zuständig. Diese Kompetenz muss im Vorhinein festgelegt werden. Je detaillierter die Verträge ausgearbeitet sind, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass eventuelle Konflikte später gar nicht erst aufkommen. Für den Fall eines Streits gibt es einen Beirat, der mit neutralen Dritten besetzt ist.

Seite drei: Investitionen für Family Offices

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