Sicherungsfonds eingerichtet

Das Bundesministerium der Finanzen, Berlin, hat durch zwei Rechtsverordnungen die Errichtung des gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer in die Wege geleitet. Im Insolvenzfall eines Lebensversicherungsunternehmens sind Kunden damit nun nicht nur über eine freiwillige Sicherungseinrichtung der Versicherungswirtschaft abgesichert sondern auch über einen gesetzlichen Sicherungsfonds. Ziel sei es, das Vertrauen in die Sicherheit des Produktes Lebensversicherung zu stärken, teilte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft, Berlin, mit.

Der Sicherungsfonds sichert Versicherungsnehmer, versicherte Personen, Bezugsberechtigte und sonstige begünstigte Personen ab. Neu ist, dass jetzt auch deregulierte Pensionskassen, die vergleichbare Rechnungsgrundlagen wie die Lebensversicherer verwenden, dem gesetzlichen Sicherungsfonds beitreten können.Nach der beinahe Pleite der Mannheimer Lebensversicherung hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn/Frankfurt, die Versicherungswirtschaft angehalten, eine Auffanggesellschaft ins Leben zu rufen.

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