Volksfürsorge mit neuem PKW- Baukasten-Tarif

Die Volksfürsorge Versicherungen, Hamburg, haben zum 1. Juli 2007 einen neuen Kfz-Tarif eingeführt. Hauptkennzeichen des neuen Angebots: Eine risikogerechtere Tarifierung und ein umfassendes Bausteinkonzept. Wieder eingeführt wurde der so genannte Rabattretter. Er sieht für Kunden, die 25 oder mehr Jahre schadenfrei gefahren sind, im Schadenfall eine beitragsneutrale Rückstufung von Schadensfreiheitsrabatt (SF) 25 in SF 22 (Kraftfahrt-Haftpflicht) beziehungsweise SF 23 (Vollkasko) vor.

Alternativ bietet die Volksfürsorge einen Rabattschutz für sicherheitsorientierte Kunden, die mindestens vier Jahre schadenfrei gefahren sind und ihren Schadenfreiheitsrabatt gegen Rückstufung im Schadenfall versichern wollen. Der Rabattschutz kann wahlweise für die Kfz-Haftpflicht oder zusätzlich auch zur Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Darüber hinaus erfährt auch der Kfz-Schutzbrief eine Leistungserweiterung. So werden Mietwagen bei Diebstahl des eigenen Fahrzeugs nicht wie sonst üblich nur für sieben Tage zur Verfügung gestellt, sondern für einen ganzen Monat. Darüber hinaus ersetzt die Gesellschaft bei Neufahrzeugen im Totalschadenfall oder bei Diebstahl für bis zu zwölf Monate nach Erstzulassung den Neupreis des Fahrzeugs und zwar selbst dann, wenn der Kaskoschaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wer künftig in der Kaskoversicherung den ?Werkstattservice? mit einschließt, erhält einen Nachlass von zehn Prozent auf den Kaskobeitrag.

Die Serviceleistungen: Ein Abhol- und Bringservice, kostenloses Ersatzfahrzeug für die Reparaturdauer, komplette Fahrzeugreinigung (innen und außen) nach Reparatur, fünf Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten sowie die Übernahme der Herstellergarantie. Die Volksfürsorge arbeitet nach eigenen Angaben mit über 700 Meister-Betrieben in Deutschland zusammen.

Weitere Leistungen sind die Fahrer-Plus-Versicherung (Unfallschutz für den Fahrzeuglenker bei selbst verursachten Unfällen) und die Auslandsreise-Plus Versicherung (Regelung des Eigenschadens im Ausland nach deutschem Recht).

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