PKV: Wechselrecht soll eingeschränkt werden

Wer ab 2009 in den neuen Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) wechselt, muss mindestens zwei Jahre in diesem Tarif bleiben. Darauf haben sich das Berliner Finanzministerium und die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geeinigt, bestätigte das Berliner Gesundheitsministerium heute gegenüber cash-online.

Die Zwei-Jahres-Regelung sei nötig geworden, weil die PKV-Unternehmen die in der Gesundheitsreform festgelegten Bestimmungen zum Basistarif unterschiedlich auslegten, erläutert Ministeriumssprecher Klaus Vater. Die Kritik, dass mit der Regelung der Wettbewerb zwischen den privaten Krankenversicherern ausgehebelt werde, wies Vater zurück. Dafür werde das neue Mitnahmerecht für Altersrückstellungen sorgen.

Für den Verband der privaten Krankenversicherung, Berlin, ist die Regelung keine Überraschung: ?Der Basistarif war immer als Zieltarif gedacht. Es war nie politischer Wille, ihn als Vehikel zu missbrauchen, um Bestandsversicherte auf diesem Weg unmittelbar ? etwa nach einer logischen Sekunde ? in einen anderen Tarif weiterzuleiten?, unterstreicht der Verbandsvorsitzende Reinhold Schulte. In Anlehnung an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) fordert der Verband sogar eine Verweildauer von drei Jahren.

Hintergrund: Die Gesundheitsreform sieht vor, dass Personen, die ab dem 1. Januar 2009 erstmals privat krankenversichert werden, ein Wechselrecht in alle Tarife anderer Versicherungsunternehmen erhalten. Die bereits heute Privatversicherten dürfen dagegen in den Basistarif eines Unternehmens ihrer Wahl zu wechseln. Dieses Recht gilt jedoch nur für das erste Halbjahr 2009. (hi)

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