EuGH: Versicherer müssen Unisex-Tarife anbieten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwingt Versicherer, einheitliche Tarife für Männer und Frauen anzubieten. Die Richter meinen, dass Frauen sonst diskriminiert werden. Ein Nackenschlag für die Aktuare, der die Assekuranz hierzulande vor Herausforderungen stellt.

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Der EuGH in Luxemburg hat die Versicherungsgesellschaften verpflichtet, ab dem 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife anzubieten. Bislang berücksichtigen die Versicherer bei ihren Tariftabellen geschlechterspezifische Unterschiede.

So zahlen Frauen aufgrund ihrer statistisch gesehen höheren Lebenserwartung bisher in der Regel mehr für private Rentenversicherungen. Dafür sparen sie wiederum bei Kfz-Policen, da sie im Schnitt weniger Unfälle bauen.

Solche Kalkulationspraktiken der Versicherungsmathematiker hat der EuGH nun untersagt. Unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge diskriminierten Frauen und seien unzulässig, lautet die Begründung, die sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz stützt.

Damit greift europäisches Recht in die Grundlagen der Berechnungen der privaten Versicherungswirtschaft ein. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hatte die üblichen Kalkulationsmodelle im Vorfeld verteidigt und vor Gleichmacherei durch Unisex-Tarife gewarnt.

Nach Auffassung der DAV ist es auch in Zukunft zwingend notwendig, die geschlechterabhängige Lebenserwartung sowie weitere in der Vergangenheit beobachtete statistische Unterschiede zu berücksichtigen.

Der deutschen Versicherungswirtschaft kommt die EuGH-Entscheidung ungelegen. Ende 2010 hatte die Mehrheit der Gesellschaften noch keine einheitlichen Tarife in der Schublade.

Entsprechend unzufrieden fällt die erste Reaktion des Branchenverbands GDV aus. „Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt“, bedauert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. (hb)

Foto: Shutterstock

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