BU-Beantragung: Der Ehrliche ist der Schlaue!

Um eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beantragen zu können, muss der zukünftige Versicherungsnehmer eine Fülle von Angaben im Antrag des Versicherers machen. Die darin gestellten Fragen sollte der Versicherungsnehmer unbedingt vollständig und ehrlich beantworten.

Björn Thorben M. Jöhnke, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

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„Der Versicherte ist gut beraten, alle Angaben ehrlich und korrekt zu tätigen, damit der Versicherer das Risiko entsprechend kalkulieren kann.“

Der Versicherungsnehmer muss im Zuge der BU-Beantragung nicht nur Fragen zu seiner Einkommenssituation beantworten, sondern auch Fragen zu seinem Gesundheitszustand. Dabei gilt die Devise: Ehrlich währt am längsten! Verschweigt der Versicherungsnehmer beispielsweise den Umstand, dass er chronische Erkrankungen hat, steht dem Versicherer unter anderem ein Rücktrittsrecht von dem Versicherungsvertrag Vertrag zu.

Verhalten des Versicherungsnehmers eröffnet Versicherer Gestaltungsrechte

Durch das Verhalten des Versicherungsnehmers werden dem Versicherer folglich Gestaltungsrechte eröffnet. Er kann sich also von dem Vertrag lösen und muss unter Umständen im Leistungsfall nicht leisten. Dieses gilt auch für andere Umstände, die der Versicherte bei Beantragung der Versicherung verschweigt.

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Problematisch ist, wenn dieses erst bei der Leistungsprüfung bekannt wird! Denn dann hat der Versicherte die Prämien meist über Jahre geleistet, erhält jedoch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen. Dieses erscheint äußert unbillig, ist jedoch gängige Praxis. Der Versicherer stellt sich dann nämlich auf den Standpunkt, dass er bei Kenntnis des Verschwiegenen Umstandes den Vertrag nicht – oder nur zu anderen Bedingungen – geschlossen hätte.

Was der Antragsteller beachten sollte

Was sollte Antragsteller also auf jeden Fall berücksichtigen? Vor der Policierung des Vertrages soll die Risikoprüfung des Versicherungsnehmers dem Versicherer ermöglichen das Risiko –  also etwaig eintretende Berufsunfähigkeit – und die damit verbundene Höhe der Versicherungsprämie, zu ermitteln.

Der Antragsteller muss alle Angaben zu Eigenschaften machen, die einen möglichen Einfluss auf den Eintritt einer Berufsunfähigkeit haben könnten. Dieses sind neben dem Beruf vor allem auch das Alter des Versicherten, der Gesundheitszustand sowie mögliche Vorerkrankungen. Auch müssen teilweise gefährliche Hobbys angegeben werden. Dies kann unter Umständen die Folge haben, dass der Versicherer Risiken von der Leistung vertraglich ausschließt.

Seite zwei: Falschangaben rächen sich im Leistungsfall

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