Bundesregierung gegen Nachjustierung von Solvency II

Die Bundesregierung lehnt das Vorhaben der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa ab, die Regeln von Solvency II kurz nach Inkrafttreten zu verändern.

Michael Meister wandte sich gegen Überlegungen der Eiopa, den Langfristzins unter Solvency II von derzeit 4,2 auf 3,7 Prozent zu senken.
Michael Meister wandte sich gegen Überlegungen der Eiopa, den Langfristzins von 4,2 auf 3,7 Prozent zu senken.

„Ich halte eine Diskussion über eine Nachjustierung zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht“, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) auf der GDV-Konferenz zur Versicherungsaufsicht in Berlin. Zehn Monate nach Einführung des neuen Regelwerks lägen noch keine belastbaren Ergebnisse vor.

Meister wandte sich damit konkret gegen Überlegungen der Eiopa, den sogenannten Langfristzins (Ultimate Forward Rate, UFR) unter Solvency II von derzeit 4,2 auf 3,7 Prozent zu senken. Mit diesem Zins müssen die Versicherer ihre sehr langfristigen Verbindlichkeiten bewerten. Je niedriger der Wert, desto höhere Rückstellungen müssen sie für die zukünftigen Auszahlungen bilden – mit entsprechenden Folgen für ihre Solvenzquoten. Meister nannte die Überlegungen der Eiopa „befremdlich“: „Die Anpassung der UFR ist mitnichten ein technisches Detail, sondern betrifft den Kern von Solvency II.“

Erster Prüfbericht im nächsten Jahr

Unterstützung erhielt der Staatssekretär von EU-Parlamentarier Burkhard Balz (CDU). Wer bereits heute Anpassungen fordere, müsse auch die langfristigen Auswirkungen auf die Rückstellungen und Solvenzquoten belegen können. „Diese Voraussetzungen sind aber nicht gegeben“, so Balz. Er lehne wie die Mehrheit im EU-Parlament das Vorpreschen der Eiopa ab. Der gesetzlich verabschiedete Zeitplan gebe erst ab 2021 eine Revision der Regeln vor, bis dahin soll die Versicherungsaufsicht die Auswirkungen jedoch regelmäßig kontrollieren. Ihren ersten Prüfbericht will die Behörde nächstes Jahr vorlegen.

GDV will geregeltes Verfahren

Die Versicherungswirtschaft sperrt sich nicht gegen Reformen, fordert aber ein geregeltes Verfahren und Zeit, um ausreichend Erfahrungen mit den aktuellen Vorschriften zu sammeln. „Dort, wo Schwachstellen identifiziert werden, sollen sie natürlich beseitigt werden. Aber eben dann, wenn nach einer Revision ohnehin verschiedene Dinge gleichzeitig anzupacken sind“, sagte Axel Wehling, Geschäftsführer des GDV. Eine ungeordnete Anpassung würde die Unternehmen unnötig belasten. (kb)

Foto: Michael Meister

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