IDW S4: Letzte Chance zum Widerspruch

Brenneisen gehörte bis Anfang vergangener Woche dem Vorstand des Vertriebsverbands Votum an, hat seine Anmerkungen aber in der Funktion als Vorstand seiner Brenneisen Capital AG abgegeben. Stellungnahmen von Branchenverbänden finden sich auf der IDW-Website insofern bislang nicht.

In Hinblick auf den BSI, der hauptsächlich Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) vertritt, ist das nicht überraschend. Anders als der erste Entwurf enthält der neue Anlauf des IDW keine Anforderungen über die formalen Vorschriften des KAGB hinaus, was die Sache für die KVGen recht einfach macht. Schon auf dem Cash.-Branchengipfel im September 2015 bestätigte Martina Hertwig, geschäftsführende Gesellschafterin der WP-Gesellschaft TPW und Mitglied im Vorstand des BSI, dass der neue Entwurf mit dem BSI „abgestimmt“ sei.

Dennoch dürfen auch die Anbieter die Kritik nicht einfach vom Tisch wischen. Zum einen ist der Vertrieb nach wie vor das Nadelöhr der Branchenerholung und die KVGen schneiden sich am Ende ins eigene Fleisch, wenn sie dessen Bedürfnisse ignorieren.

Angst vor Haftungsrisiken

Zum anderen spielt noch immer die Angst der Vertriebe vor Haftungsrisiken eine wesentliche Rolle. Denn nicht abschließend geklärt ist weiterhin, inwieweit die Erfüllung der (formalen) aufsichtsrechtlichen Vorschriften und die entsprechende Prüfung der Bafin tatsächlich ausreichen, um auch den zivilrechtlichen Anforderungen an die Aufklärung von Anlegern zu genügen.

Hier lohnt ein etwas genauerer Blick auf den Brief des AAA, der nach eigenen Angaben mit knapp 5.000 Mitgliedern die größte Anleger-Interessenvertretung im Bereich geschlossene Fonds in Deutschland ist.

Der Verein ist nicht primär im präventiven Anlegerschutz tätig, sondern sammelt in erster Linie die Scherben fehlgeschlagener Investments auf. Dazu zählt laut Selbstdarstellung unter anderem die Vertretung auf Gesellschafterversammlungen sowie „das vorrangige Ziel, die Anlegerinteressen zu bündeln und geschlossen gegen die Verantwortlichen vorzugehen“.

Seite 3: Argumente des AAA

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