Das Altersvorsorgereformgesetz hat am 8. Mai den Bundesrat passiert und ist Ende Mai in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Banken, Sparkassen, Versicherer, Fondsgesellschaften und Neobroker das geförderte Depot anbieten.
Die Branche arbeitet bereits fieberhaft an der Umsetzung. Jede Digitalbank, jeder Neobroker und jede Versicherungsgesellschaft, arbeitet darauf hin, pünktlich zum 1. Januar 2027 ein Altersvorsorgeangebot machen zu können – egal, ob mit White-Label-Anbietern oder ohne. Durch die staatliche Anreizstruktur wird das Altersvorsorgedepot auch viele Erstanleger, begleitet durch mediale Berichterstattung, in den Kapitalmarkt bringen.
Die ersten Rechner auf den Finanzinformationsseiten großer Medienhäuser sind bereits live. Noch liefern sie allerdings nur rudimentäre Informationen, weil Daten fehlen. Am Ende arbeiten alle Anbieter darauf hin, eine Frage zu beantworten: Für welche konkreten Kundinnen und Kunden rechnet sich ein Altersvorsorgedepot und ggf. ein Wechsel von einem bestehenden Riestervertrag eigentlich?
Ein Bestand von 14,66 Millionen Verträgen wird wechselbar
Die Ausgangslage ist bekannt. Ende 2025 zählte das Bundesarbeitsministerium 14,663 Millionen Riester-Verträge in der Ansparphase, ein Minus von 318.000 gegenüber dem Vorjahr und der achte Rückgang in Folge. Knapp zwei Drittel davon, 9,745 Millionen Verträge, liegen bei Versicherern. Den Anteil der ruhend gestellten Verträge schätzt das Ministerium unverändert auf gut ein Fünftel bis knapp ein Viertel.
Verschwinden werden diese Verträge nicht. Sie stehen unter Bestandsschutz, werden nicht automatisch umgewandelt und lassen sich ab Januar auf aktiven Antrag ins neue Depot übertragen, dann allerdings förderunschädlich. Damit kommt ein Bestand in Bewegung, der zwei Jahrzehnte lang festlag.
Daneben liegt private Altersvorsorge längst an anderen Stellen. Ein immer größer werdender Teil läuft in ETF-Sparplänen bei Neobrokern, renditestark und ohne einen Cent staatlicher Förderung. Ein weiterer Teil liegt kaum verzinst auf Giro- und Tagesgeldkonten. Für jeden dieser Töpfe hat das Altersvorsorgedepot ab Januar eine Antwort. Ob sie im Einzelfall die richtige ist, lässt sich nur mit Blick auf den einzelnen Kunden feststellen.
Die Rechnung entscheidet sich pro Person
Ein Wechsel lohnt sich, wenn vier Größen zusammenpassen: die Effektivkosten des Bestandsvertrags über die verbleibende Laufzeit, die Kosten im Zielprodukt, die Förderwirkung und die steuerliche Behandlung. Erst diese Kombination ergibt eine Aussage.
Der pauschale Satz, das Altersvorsorgedepot sei günstiger, hält dabei nicht stand. Die gesetzliche Obergrenze von einem Prozent Effektivkosten gilt allein für das Standardprodukt. Jeder Anbieter muss ein solches Produkt bereitstellen, frei gestaltete Altersvorsorgedepots dürfen darüber liegen.
Ein Beispiel aus unseren aggregierten Bestandsdaten: ein Riester-Fondssparplan aus dem Jahr 2011, Guthaben 18.400 Euro, Effektivkosten von 1,9 Prozent im Jahr. Im Zielprodukt fallen 0,4 Prozent an. Über die Restlaufzeit bis zum Rentenbeginn ergibt die Modellrechnung einen Vorteil von rund 11.800 Euro. Bei Kunden mit beitragsfrei gestelltem Vertrag und kurzer Restlaufzeit kann dieselbe Rechnung glatt in die andere Richtung ausfallen.
Zwischen diesen beiden Fällen liegt der größte Teil des Bestands. Welcher Kunde zu welcher Seite gehört, lässt sich nur mit Blick in die Verträge feststellen.
Jeder Anbieter kennt nur seinen Ausschnitt
Damit beginnt das eigentliche Problem. Eine Bank sieht das Girokonto, das sie führt. Ein Broker sieht das Depot, das bei ihm liegt. Ein Versicherer sieht seine Policen. Die Kundschaft dagegen hat den Riester bei der Versicherung, das Depot beim Neobroker, den ETF-Sparplan noch woanders, dazu Tagesgeld und vielleicht einen alten Bausparvertrag.
Für Vermittlerinnen und Vermittler liegt hier eigentlich ein struktureller Vorteil. Sie betreuen mehrere Produkte über Anbietergrenzen hinweg und sind schon deshalb näher am Gesamtbild als jede einzelne Produktgesellschaft. Nutzbar wird dieser Vorteil allerdings erst, wenn der Bestand als strukturierte, aktuelle Datengrundlage vorliegt und nicht als Erinnerungsleistung des Kunden im Beratungsgespräch.
Was die Daten hergeben und was nicht
Der bestehende Riester-Vertrag steht in keinem eigenen System, seine Spur findet sich aber im Kontoumsatz: die regelmäßige Lastschrift an einen Versicherer. Aus Transaktionsdaten lässt sich ablesen, welche Vorsorgeverträge eine Person führt. Für die erste Sortierung genügt das meist. Wo mehr nötig ist, lassen sich diese Verträge um Angaben zu Anbieter, Kostenverlauf und Vertragsart anreichern. Vollständig gelingt das noch nicht bei jedem Institut, aber bei immer mehr Gesellschaften. Ein Hochladen des Vertrages mit anschließendem Auslesen der Vertragsdaten ist als Backup immer möglich.
Das Depot beim Neobroker taugt nicht als Übertragungsvolumen, denn ein bestehendes Wertpapierdepot lässt sich nicht in ein Altersvorsorgedepot überführen. Es zeigt etwas anderes, nämlich in welcher Größenordnung jemand überhaupt Vermögen aufbaut. Künftige Sparraten lassen sich in ein gefördertes Depot lenken. Auf demselben Weg werden die liquiden Mittel auf Giro- und Tagesgeldkonten sichtbar.
Eine Einschränkung gehört dazu. Sichtbar wird all das ausschließlich dann, wenn Kundinnen und Kunden ihre externen Konten und Depots selbst verbinden. Ein einheitlicher europäischer Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten ist mit FiDA in Arbeit, sein Zeitplan bleibt offen. Technisch ist die Anbindung heute schon möglich. Der einheitliche Datenstandard wird aus dem Markt heraus durch Anbieter wie wealthAPI geschaffen.
Der Wechsel ist ein Beratungsanlass mit Dokumentationspflicht
Für den Vertrieb hat das eine unangenehme Konsequenz. Wer einer Kundin empfiehlt, einen garantiebehafteten Altvertrag gegen ein garantiefreies Depot zu tauschen, muss diese Empfehlung belegen können, im Beratungsprotokoll und im Zweifel noch Jahre später. Dafür braucht es vergleichbare Kosten- und Steuerkennzahlen je Vertrag und je Wertpapier.
All das ist Datenarbeit, bevor es Beratung wird. Und es ist der Punkt, an dem sich qualifizierte Vermittlung von einem beratungsfreien Onlineabschluss unterscheiden lässt, sichtbar für den Kunden und nachvollziehbar für die Aufsicht.
Ab Januar hat jeder das Produkt. Den Vorsprung hat, wer einer einzelnen Person mit Zahlen erklären kann, warum der Wechsel für sie die bessere Entscheidung ist. Das ist zunächst eine Datenfrage und erst danach eine Produktfrage.
Autorin Susanne Krehl ist Chief Growth Officer bei wealthAPI, einem BaFin-regulierten Kontoinformationsdienstleister, der Banken, Fintechs und Finanzportalen über standardisierte APIs Zugang zu aggregierten Finanzdaten, insbesondere Vermögensdaten, und KI-gestützten Analysetools bietet.













