Grundeigentümer: Prämiensenkung bei Versicherungen für Neubauvorhaben

Neu in den Versicherungsschutz ihrer Bauleistungsversicherung aufgenommen hat die GEV jetzt die Kosten für Dekontamination und Entsorgung, was vor allem bei steigendem Umweltbewusstsein und schärferen Auflagen immer wichtiger wird.

Im Deckungsumfang enthalten sind jetzt auch die Versehensklausel, das heißt, wenn Obliegenheiten versehentlich nicht beachtet wurden, Schäden durch innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten sowie Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

Außerdem wurden die Sublimits für Schadensuchkosten, den Austausch oder die Verfüllung von Baugruben (Baugrund- und Bodenmassen) sowie zusätzliche Aufräumungskosten auf 50.000 Euro erhöht. Darüber hinaus gilt ab sofort wie für die Bauherrenhaftpflicht auch für die neue Bauleistungsversicherung der GEV die Innovationsklausel.

Für Bauherrn ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung unerlässlich. Sie schützt den Bauherrn während der gesamten Bauzeit vor gesetzlichen Ansprüchen auf Schadenersatz, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen oder auch wenn durch die Baustelle Schäden, zum Beispiel am Nachbargrundstück, entstehen. (dr)

Foto: Shutterstock

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