AfW fordert klare Regeln für Weiterbildung bei Darlehensvermittlern

Frank Rottenbacher
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Frank Rottenbacher

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung unterstützt zentrale Teile der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung. Kritik übt der Verband jedoch bei der Weiterbildungspflicht. Ohne klare Vorgaben drohten uneinheitliche Anforderungen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat zum Entwurf der neuen Darlehensvermittlungsverordnung Stellung genommen. Die Verordnung soll die Anforderungen für Vermittlerinnen und Vermittler von Verbraucherdarlehen nach Paragraf 34k GewO regeln. Dazu zählen insbesondere Sachkundeprüfung, Weiterbildungspflichten und Registrierungsverfahren.

Der Verband begrüßt, dass sich der Entwurf an bestehenden Regelungen für Vermittler nach den Paragrafen 34d, 34f und 34i GewO orientiert. Positiv bewertet der AfW zudem, dass lediglich eine schriftliche IHK-Prüfung vorgesehen ist. Eine zusätzliche mündliche Prüfung hätte nach Einschätzung des Verbandes zu Engpässen und faktischen Einschränkungen bei der Berufsausübung führen können.

Kritik äußert der Verband dagegen an der fehlenden verbindlichen Mindeststundenzahl für die jährliche Weiterbildung. Zwar geht die Begründung des Entwurfs von vier Zeitstunden pro Jahr aus, dieser Umfang sei jedoch nicht ausdrücklich in der Verordnung festgeschrieben.


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„Wir fordern bewusst eine konkrete Stundenzahl, zum Beispiel wirklich moderate vier Stunden. Nur mit einer verbindlichen Vorgabe haben Vermittlerinnen und Vermittler bundesweit echte Planungssicherheit. Ohne klare Vorgabe entsteht ein Flickenteppich aus 16 Bundesländern und einer Vielzahl zuständiger Behörden, der zu endlosen Diskussionen über Umfang und Ausgestaltung der Weiterbildung führt. Das hilft niemandem – weder den Vermittlern noch dem Verbraucherschutz“, erklärt Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW.

Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine vereinfachte Anerkennung bestehender Qualifikationen aus. Nach dem aktuellen Entwurf soll lediglich die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach Paragraf 34i Absatz 2 Nr. 4 GewO als gleichwertig anerkannt werden. Der AfW schlägt stattdessen vor, bereits vorhandene Erlaubnisse nach Paragraf 34i Absatz 1 GewO ausreichen zu lassen.

Nach Auffassung des Verbandes könnten dadurch zahlreiche Immobiliardarlehensvermittlerinnen und -vermittler ohne zusätzlichen Antragsaufwand in das neue Erlaubnisregime überführt werden. Dies würde die Verfahren beschleunigen und den bürokratischen Aufwand reduzieren. Zudem fordert der AfW, die vorgesehene Voraussetzung einer zweijährigen Berufserfahrung beim IHK-Abschluss „Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen“ zu streichen.

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