Welche konkreten Auswirkungen hätte ein staatlich organisiertes Standarddepot aus Ihrer Sicht auf das Geschäftsmodell unabhängiger Vermittler – droht eine schleichende Verdrängung?
Klein: Das staatlich organisierte Standarddepot bleibt ein ordnungspolitischer Sündenfall. Ich gehe jedoch nicht davon aus, dass es zu einer schleichenden Verdrängung der unabhängigen Vermittler führt. Altersvorsorge ist und bleibt ein Bereich, in dem die große Mehrheit der Menschen Beratung wünscht und auch braucht. Dies zeigt auch ein Blick auf den geringen Marktanteil des Neugeschäfts im Bereich der Lebensversicherungen über Online- und Direktversicherer, der konstant niedrig bei circa 3,5 Prozent liegt. Auch das Nischendasein, das die staatliche digitale Rentenübersicht fristet, zeigt, dass allein das Vorhalten eines staatlichen Angebots nicht zu einer Nachfrage führt. Hinzu kommt, dass das Vertrauen in staatliche Institutionen in den letzten Jahren immer weiter nachgelassen hat. Bereits 2023 sahen in einer repräsentativen Umfrage 69 Prozent der Befragten den Staat als überfordert an. Seitdem hat keine Regierung etwas zur Verbesserung dieses Eindrucks beigetragen. Ich gehe daher davon aus, dass breite Bevölkerungskreise ihre private Altersvorsorge weiterhin privat und staatsfern organisiert sehen möchten.
Die Reform soll Altersvorsorge vereinfachen – sehen Sie die Gefahr, dass Beratung dadurch politisch entwertet wird?
Klein: Die Reform macht die private Altersvorsorge auf der Ebene der staatlichen Förderung einfacher, da sie die Förderung nicht mehr daran koppelt, ob durch Eigenbeiträge das notwendige prozentuale Anteilsniveau am Bruttoeinkommen erreicht wird. Insbesondere dieses vereinfachte Zulagenverfahren wird auch für die Berater förderlich sein, da es zu weniger Abwicklungsproblemen und daher zu weniger Verdruss und Kundenbeschwerden kommt. Im Übrigen erhöht jedoch die nunmehr eröffnete Flexibilität und die Vielzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten der geförderten privaten Altersvorsorge deutlich den Beratungsbedarf der Vorsorgenden. Es sind wesentliche Grundsatzentscheidungen zu treffen, die zuvor bei der Riester-Versicherung nicht zur Disposition standen. Dies beginnt mit der Frage, ob der Sparer ein Garantieniveau absichern möchte und, wenn ja, welches, ob er sich für eine lebenslange Rente oder aber ein Laufzeitmodell bis zum 85. oder auch 90. Lebensjahr entscheidet und welchen Anlagemix er in sein Vorsorgeprodukt einbinden möchte. Gerade vor dem Hintergrund dieser maßgeblichen Fragestellungen haben wir auch massiv kritisiert, dass sich sowohl die Regierung als auch einige Marktteilnehmer dafür starkgemacht haben, dass ein beratungsfreier Produktverkauf im Bereich der Altersvorsorge ermöglicht werden soll.
Hat Sie das Tempo, mit dem das Gesetz vor Ostern im Parlament verabschiedet wurde, überrascht?
Klein: Nein, uns war zuvor der gesetzgeberische Fahrplan mit seinen Terminen bekannt, und es war auch allen bewusst, dass ein Gesetz vor der Sommerpause verabschiedet sein muss, um den Anbietern die Möglichkeit zu geben, bis zum 1. Januar 2027 ein Produktangebot zu entwickeln. Was tatsächlich überraschend war, war die Bereitschaft der CDU, einen derartigen ordnungspolitischen Sündenfall wie das staatlich verwaltete Standarddepot zuzulassen. Die Argumentation, dies werde benötigt, um ausreichenden Wettbewerb zu schaffen, kann tatsächlich nicht im Ansatz überzeugen, da in Deutschland im Bereich der einfach strukturierten Investmentsparpläne tatsächlich ein ausreichend breites und günstiges Angebot vorhanden ist. In einem Bereich, in dem der Staat nicht nur Gesetzgeber, sondern auch in Form der Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern und der Finanzaufsicht Bafin für Kontrolle und Aufsicht zuständig ist, sollte er nicht auch zugleich als Anbieter fungieren. Hier sind Interessenkonflikte vorgezeichnet.
Die Öffnung der Förderung für Selbstständige bewerten Sie als ein positives Signal – welche Chancen ergeben sich daraus für Makler?
Klein: Die Forderung nach einer Förderung für Selbstständige war ein breiter gesellschaftlicher Konsens. Es war doch eher überraschend, dass der Regierungsentwurf diese Gruppe erneut ausgeschlossen hat. Hier eröffnen sich nunmehr insbesondere Ansprachechancen bei Personengruppen, die bisher aus staatlichen Fördermaßnahmen keinen Impuls für das Altersvorsorgesparen erhalten haben. Ich denke insbesondere an Selbstständige mit geringerem Einkommen, bei denen die steuerliche Förderung der Basisrente keine Anreizwirkung hatte. Hier können nunmehr die neuen Produkte nach dem Altersvorsorgereformgesetz angeboten werden, insbesondere Familien mit Kindern. Auch besteht nunmehr die Möglichkeit, Arbeitnehmern, die regelmäßig wechselnde Erwerbsbiografien haben und bei denen eine dauerhafte Anstellung nicht absehbar ist, ein gefördertes Produkt anzubieten, da durch den Wechsel in die Selbstständigkeit die Förderung nicht mehr unterbrochen wird, wie es bisher bei Riester der Fall war. Gerade das Beispiel der Wahl zwischen einer Basisrente und einem Vertrag nach dem neuen Altersvorsorgereformgesetz zeigt den erheblichen Beratungsbedarf auf, da es hier darum geht zu ermitteln, bei welcher Höhe der Sparleistungen und bei welchem Grenzsteuersatz die Vorteile des einen Produkts die des anderen überwiegen. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierungskoalition bei den nächsten gesetzgeberischen Maßnahmen ihre zum Teil beraterfeindliche Haltung aufgibt und erkennt, welche maßgebliche sozialpolitische Bedeutung der breite Zugang zu einer Altersvorsorgeberatung hat. Finanzanlage- und Versicherungsvermittler sind das Rückgrat der privaten Altersvorsorge; diese kann auf absehbare Zeit nicht durch digitale Lösungen ersetzt werden, insbesondere nicht durch staatliche.
Die Fragen stellte Kim Brodtmann, Cash.















