BaFin-Offensive gegen Krypto-Plattformen geht weiter

„Website trillant.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiberin EUPAC Digital Services Ltd.“

Die BaFin stellte am 22. November klar, dass die Betreiberin der Website trillant.com, die EUPAC Digital Services Ltd. aus Majuro, Marshallinseln, keine Erlaubnis nach KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen werde nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte der Website trillant.com sowie weitere Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen demnach die Annahme, dass über die Website unerlaubt Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden.

Über die Seite wird für sogenannte Token namens Trillant und Trillon geworben. „Eine professionelle Beschreibung dieser Token und deren Funktionsweise ist aber nicht zu finden“, so die BaFin. Vielmehr sollen sogenannte „Paraiba-Werte“ in Trillant umgetauscht worden sein. Die BaFin weist auf ihre früheren Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang hin, die allerdings nicht wirklich darüber Aufschluss geben, was „Paraiba-Werte“ sind. Es geht wohl irgendwie um (unerlaubte) automatische Vermögensverwaltung.

Wir auch immer: Die beanstandete Website verspricht auf englisch nicht weniger als „eine neue Ära der finanziellen Freiheit“. Sie ist hypermodern aufgemacht und enthält unter anderem Abbildungen von verschiedenen Phantasie-Münzen, die offenbar eine neue Krypto-„Währung“ symbolisieren sollen, die als Zahlungsmittel auf einem speziellen Marktplatz dienen soll. Neben den von der BaFin beanstandeten Punkten bleibt unter anderem die Frage, warum das – außer für die Initiatoren – „finanzielle Freiheit“ bringen soll.

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Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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