BaFin-Offensive gegen Krypto-Plattformen geht weiter

Noch während dieser Artikel verfasst wurde, hat die BaFin (mit Datum 30. November) zwei weitere Warnungen vor Plattformen veröffentlicht:

Auch der Anbieter der Website pnladvanced.com hat demnach keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Das Unternehmen, das ohne Nennung einer Rechtsform lediglich unter der Bezeichnung PNL Advanced auftrete, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Auf der Plattform lassen sich der Behörde zufolge weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf einen Geschäftssitz finden. Es bestehen Anhaltspunkte für eine Verbindung der Handelsplattform pnladvanced.com zu der Plattform aflplanning.com, gegen die die BaFin bereits im Juni dieses Jahres bankaufsichtliche Ermittlungen aufgenommen hat.

Tochtergesellschaft von „Binance“?

Auch die eCryptoStaff GmbH hat laut BaFin keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen. Der Inhalt der Website sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Betreiberin unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet. Das Unternehmen gibt demnach die Geschäftsanschrift Gottlieb-Olpp-Str. 14/5 in 72076 Tübingen an und behaupte, eine in München ansässige, lizenzierte Digital Asset Plattform zu sein. „Dies ist nicht zutreffend“, stellt die Behörde klar.

Neben dem Betrieb der Website ecryptostaff.com gibt das Unternehmen laut BaFin Anlegerinnen und Anlegern gegenüber an, angeblich als Tochtergesellschaft von „Binance“ für die Abwicklung alter Depots bei der „BDSwiss Plattform“ zuständig zu sein, schreibt die BaFin. Für die Rückabwicklung der Depots falle eine „Rückabwicklungsgebühr“ in Höhe von fünf Prozent an. Anleger erhalten bezüglich der angeblichen Rückabwicklung per E-Mail ein als „Garantie“ bezeichnetes Vertragsdokument sowie eine „Rechnung“, berichtet die Behörde. Eine Bewertung nimmt die BaFin diesbezüglich nicht vor, doch die kann sich wohl jeder selbst denken.

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