BaFin-Offensive gegen Krypto-Plattformen geht weiter

„alpineprofit.com: BaFin ermittelt gegen die Alpine-Profit“

Am 25. November stellte die BaFin klar, dass die Alpine-Profit keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. „Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt“, heißt es auch in dieser Warnmeldung.

Aufgrund der Inhalte ihrer Website alpineprofit.com rechtfertigten Tatsachen die Annahme, dass die Alpine-Profit unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland betreibe, so die in dem Fall recht kurze Warnung der Behörde.

Auf der genannten Website wird unter anderem der Handel mit beziehungsweise die Investition in Kryptowährungen, Indizes, Rohstoffe und Edelmetalle sowie der „Handel von Währungspaaren wie USD/EUR EUR/GBP“ angeboten, also klassischen Devisen. Laut den FAQ kann ein Account jedoch nur in Bitcoin oder zwei anderen Krypto-„Währungen“ eröffnet und geführt werden.

Auch diese Website kommt auf den ersten Blick professionell daher. Sie enthält unter anderem ausführliche allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutz-Hinweise sowie einen ziemlich deutlichen Risikohinweis: „75 % der Privatanlegerkonten verlieren beim Trading Geld. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie der Handel funktioniert, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.“ Auch deshalb liegt nicht sofort auf der Hand, dass mit der Plattform vielleicht etwas nicht stimmt.

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Lesen Sie hier, wie es weitergeht.

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