BASF-Evonik-Übernahme: Was Aktionäre jetzt wissen müssen

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
BASF-Chemiewerk in Ludwigshafen zur blauen Stunde mit beleuchteten Schornsteinen und Rohrleitungen
KI-generiertes Bild (OpenAI)
Von Ludwigshafen aus bestätigte BASF am 25. September die Sondierungsgespräche über eine mögliche Evonik-Übernahme.

BASF bestätigte am 25. September 2026 Gespräche mit Evonik und der RAG-Stiftung über eine mögliche BASF-Evonik-Übernahme. Ein Preis von 22,15 Euro je Aktie kursiert bislang unbestätigt. Cash. erklärt, welche Fristen, Mindestpreise und Steuerregeln für Evonik-Aktionäre jetzt gelten.

Der Chemiekonzern BASF hat am 25. September 2026 Sondierungsgespräche über eine mögliche BASF-Evonik-Übernahme bestätigt. Gesprächspartner sind die Evonik Industries AG und deren Großaktionärin, die RAG-Stiftung. In seiner Pressemitteilung erklärte BASF, Verlauf und Ausgang der Gespräche seien zum jetzigen Zeitpunkt offen. Den Markt werde man unverzüglich informieren, falls und soweit dies erforderlich sei. Für Privataktionäre von Evonik stellen sich damit drei Fragen: Welche Fristen gelten, welcher Mindestpreis ist garantiert und was passiert steuerlich mit einem Verkaufsgewinn?

Noch am gleichen Tag veröffentlichte Evonik dazu eine Ad-hoc-Meldung. Darin bestätigte der Konzern den Eingang eines unverbindlichen Vorschlags von BASF. Zugleich stellte er klar, derzeit fänden keine Gespräche statt. Über die gesetzlichen Pflichten hinaus will sich Evonik nicht äußern. Die RAG-Stiftung bestätigte ebenfalls, von BASF wegen eines möglichen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots kontaktiert worden zu sein. Inhaltlich positionierte sie sich jedoch nicht und kündigte eine weitere Mitteilung an, falls diese erforderlich werde.

Einem Bericht der Financial Times zufolge soll BASF Evonik-Aktionären rund 22,15 Euro pro Aktie angeboten haben. Rechnerisch ergäbe sich daraus ein Eigenkapitalwert von ungefähr 10,3 Milliarden Euro, zuzüglich einer Nettoverschuldung von etwa 3,9 Milliarden Euro. Evonik habe die Offerte demnach abgelehnt. Offiziell bestätigt sind diese Angaben allerdings nicht. Beide Konzerne sprechen bislang ausschließlich von einem unverbindlichen Vorschlag.

Am 25. September reagierte der Kurs deutlich. Nach Bekanntwerden des Berichts stieg die Evonik-Aktie um rund zehn Prozent auf 19,84 Euro. Gegenüber dem vorherigen Schlusskurs hätte das kolportierte Angebot von 22,15 Euro eine Prämie von knapp 23 Prozent bedeutet. Seither hat das Papier weiter zugelegt. Am 8. Oktober 2026 notierte es bei rund 21,0 Euro und damit nahe dem 52-Wochen-Hoch von 21,04 Euro. Das 52-Wochen-Tief liegt bei 12,49 Euro.

Börsengang 2013: Wie Anleger an die Evonik-Aktie kamen

Evonik ging am 25. April 2013 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse an den Markt. Platziert wurden rund 14,5 Prozent des Grundkapitals. Institutionelle Investoren zahlten 32,20 Euro je Aktie, der erste Börsenkurs lag bei 33 Euro. Privatanleger konnten damals nicht zeichnen. Zugriff auf die Aktie hatten sie erst ab dem ersten Handelstag. Insgesamt setzt sich das Grundkapital aus 466 Millionen nennwertlosen Namensaktien zusammen, die unter der ISIN DE000EVNK013 gehandelt werden.

RAG-Stiftung: Größter Einzelaktionär mit Schlüsselrolle

Über den Ausgang der Gespräche entscheidet maßgeblich, wer die Anteile hält. Die RAG-Stiftung kommt nach eigenen Angaben auf rund 43,8 Prozent der Evonik-Aktien und ist damit größter Einzelaktionär. Daneben verfügt sie über Wandelanleihen im Volumen von zwei Milliarden Euro, denen ein Anteil von rund 20 Prozent der Evonik-Aktien entspricht. Langfristig will die Stiftung größter Ankeraktionär bleiben. Zugleich strebt sie eine Reduzierung ihres Anteils auf 25,1 Prozent an. Ob und wie sie ihre Beteiligung bei einer möglichen BASF-Evonik-Übernahme einbringt, ist bislang offen. Ähnliche Konstellationen, in denen ein dominanter Ankeraktionär über den Ausgang einer möglichen Übernahme entscheidet, zeigen sich derzeit auch in anderen Branchen – etwa dort, wo Frasers bei Hugo Boss kurz vor der Mehrheit steht und ein Machtkampf drohen könnte.

Pflichtangebot oder freiwilliges Angebot – der Unterschied für Aktionäre

Für Aktionäre ist entscheidend, welche Form ein Angebot am Ende hat. Ein freiwilliges Übernahmeangebot kann ein Bieter unabhängig von seiner Beteiligungshöhe vorlegen. Anders liegt der Fall beim Pflichtangebot. Kontrolle über eine Zielgesellschaft erlangt laut Paragraf 29 Absatz 2 WpÜG, wer mindestens 30 Prozent der Stimmrechte hält. Wer diese Schwelle überschreitet, muss das unverzüglich und spätestens binnen sieben Werktagen veröffentlichen. Anschließend bleiben vier Wochen, um eine Angebotsunterlage bei der BaFin einzureichen. Beides regelt Paragraf 35 WpÜG. Ob eine BASF-Evonik-Übernahme als freiwilliges Angebot oder als Pflichtangebot abläuft, bestimmt daher auch den Zeitplan.


Das könnte Sie auch interessieren:

BASF-Evonik-Übernahme: Diese Fristen gelten im Übernahmeverfahren

Kommt es tatsächlich zu einem Angebot, greift ein enger gesetzlicher Zeitplan. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Schritte nach den Vorgaben des WpÜG:

SchrittFristRechtsgrundlage
Veröffentlichung der Kontrollerlangungspätestens sieben WerktageParagraf 35 Absatz 1 WpÜG
Vorlage der Angebotsunterlage bei der BaFininnerhalb von vier Wochen nach KontrollerlangungParagraf 35 Absatz 2 WpÜG
Prüfung durch die BaFininnerhalb von zehn WerktagenBaFin-Angaben
Annahmefrist (Hauptfrist)mindestens vier, höchstens zehn WochenParagraf 16 Absatz 1 WpÜG
Weitere Annahmefristzwei Wochen nach Ablauf der HauptfristParagraf 16 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraf 23 WpÜG

Eine Angebotsunterlage liegt bislang nicht vor. BASF spricht von Sondierungsgesprächen, Evonik erklärt, derzeit fänden keine Gespräche statt. Die Fristenuhr beginnt folglich erst mit der Veröffentlichung eines Angebots zu laufen.

Mindestpreis: Was BASF Evonik-Aktionären bieten müsste

Bei einem Übernahme- oder Pflichtangebot dürfen Aktionäre nicht zu einem beliebigen Preis abgefunden werden. Die Höhe der Gegenleistung darf den nach Umsatz gewichteten Durchschnittskurs der Aktie im Inland über die zurückliegenden drei Monate vor der Bekanntgabe nicht unterschreiten. Zusätzlich darf sie nicht unter dem höchsten Preis liegen, den der Bieter in den vorangegangenen sechs Monaten selbst für Aktienkäufe gezahlt hat. Beide Vorgaben sind in der WpÜG-Angebotsverordnung festgelegt. Innerhalb einer Frist von zehn Werktagen nimmt die BaFin eine Prüfung der eingereichten Angebotsunterlage vor und entscheidet, ob sie die Veröffentlichung freigibt oder verhindert. Danach überwacht sie die weitere Abwicklung.

Steuern beim Verkauf von Evonik-Aktien

Nimmt ein Aktionär bei einer BASF-Evonik-Übernahme das Angebot an, zählt der Gewinn nach Paragraf 20 Einkommensteuergesetz zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Fällig werden 25 Prozent Abgeltungsteuer, dazu 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Haltedauer spielt dabei keine Rolle. Vorab mindert der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro die Bemessungsgrundlage, bei Zusammenveranlagung sind es 2.000 Euro.

Die frühere, auf ein Jahr befristete Spekulationsfrist – nach deren Verstreichen Gewinne aus dem Verkauf steuerfrei waren – betrifft nur Altbestände, also Aktien, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden. Weil der Börsengang von Evonik erst im April 2013 erfolgte, kommt diese Übergangsregelung für die damals erworbenen Aktien nicht zur Anwendung.

Entscheidend ist deshalb der individuelle Einstiegskurs. Anleger, die beim Startkurs von 33 Euro eingestiegen sind, würden beim kursierten Preis von 22,15 Euro einen Verlust verzeichnen. Auf einen Verlust fällt keine Steuer an. Wer dagegen nahe dem 52-Wochen-Tief von 12,49 Euro gekauft hat, müsste den Gewinn versteuern. Die folgende Tabelle rechnet beide Fälle durch, wobei der Preis von 22,15 Euro unbestätigt bleibt:

EinstiegsvarianteKaufpreisVerkaufspreis (angenommen, unbestätigt)Resultat pro AktieSteuerliche Auswirkung
Erstkurs am 25. April 201333 Euro22,15 Eurominus 10,85 Euro (Verlust)kein steuerpflichtiger Gewinn
Kauf nahe 52-Wochen-Tief12,49 Euro22,15 Europlus 9,66 Euro (Gewinn)Abgeltungsteuer 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer

Was Evonik-Aktionäre jetzt tun können

Ein Angebot, das man annehmen oder ablehnen könnte, liegt derzeit nicht vor. Wer seinen Kaufkurs nicht mehr kennt, findet ihn in den Depotunterlagen oder in der Jahressteuerbescheinigung. Das erleichtert später die Einschätzung der eigenen Steuerlast. Erst mit der Veröffentlichung einer Angebotsunterlage beginnt die Annahmefrist von mindestens vier Wochen. Die Abgeltungsteuer behält bei einem Verkauf in der Regel die depotführende Bank ein.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments