AfW und Votum veröffentlichen überarbeitete Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz

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Lupe über einem Organigramm zwischen Euro-Banknoten und einem Kalenderblatt mit der Zahl 2027.
KI-generiertes Bild (OpenAI)
Unter anderem die Prüfung wirtschaftlich Berechtigter wird in den überarbeiteten Arbeitshilfen präzisiert (KI-Symbolbild).

AfW und Votum haben ihre Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz grundlegend überarbeitet und blicken bereits auf die EU-Geldwäscheverordnung 2027 voraus. Welche neuen Prüfschritte Vermittler jetzt beachten sollten.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat seine Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz überarbeitet. Gemeinsam mit dem Votum Verband stellt er die aktualisierte Fassung ab sofort kostenfrei bereit. Das teilte der AfW mit. Sie richtet sich an unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. Inhaltlich orientieren sich die Arbeitshilfen weiterhin an der aktuell geltenden Rechtslage nach dem Geldwäschegesetz, verweisen aber schon jetzt auf die EU-Geldwäscheverordnung 2027, die ab Juli kommenden Jahres zusätzliche Pflichten mit sich bringt.

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, begründet den Aufwand mit dem Praxisnutzen für Vermittler. Geldwäscheprävention gehöre zwar selten zu deren Lieblingsthemen, sei aber verpflichtend, so Wirth. „Deshalb bereiten wir die Anforderungen mundgerecht auf – mit konkreten Prüfschritten, Checklisten und Mustern speziell für Vermittler“, sagt er. „Niemand sollte sich das alles neben dem Tagesgeschäft mühsam selbst zusammensuchen müssen.“

Arbeitshilfen zum Geldwäschegesetz: Diese fünf Bereiche sind neu

Die Überarbeitung geht über redaktionelle Anpassungen hinaus und betrifft fünf zentrale Bereiche der täglichen Prüfpraxis:

BereichWas neu ist
VerpflichtetenanalyseEine neue Checkliste prüft und dokumentiert, ob ein Betrieb unter das Geldwäschegesetz fällt. Relevante Produkte und Ausnahmen sind genauer abgegrenzt.
IdentifizierungDie Unterlagen trennen klarer zwischen Datenerhebung und Identitätsprüfung. Zudem erläutern sie die Identifizierung im Fernabsatz sowie Anforderungen an Ausweisdokumente.
Prüfung wirtschaftlich BerechtigterDie Unterlagen erfassen Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse differenzierter. Außerdem lassen sich die verwendeten Ermittlungsquellen dokumentieren.
RisikobewertungZusätzliche Risikofaktoren und Warnsignale helfen bei der Einordnung von Geschäftsbeziehungen. Hinweise zur Mittelherkunft und zu verstärkten Sorgfaltspflichten ergänzen den Teil.
Betriebliche AbläufeNeu gefasst sind die interne Arbeitsanweisung, Hilfen zur Mitarbeiterprüfung und der Prüfbericht für Untervermittler. Zusätzlich erweitert: die Muster zur Risikoanalyse.

Damit sollen Vermittler ihre Pflichten leichter erkennen und Prüfschritte nachvollziehbar dokumentieren. Ähnlich wie bei der neuen VSH-Checkliste des AfW für Vermittler steht auch hier die praxisnahe Umsetzung im Vordergrund.

Prüfung wirtschaftlich Berechtigter rückt stärker in den Fokus

Besonders ausführlich behandeln die Arbeitshilfen die Prüfung wirtschaftlich Berechtigter. Geldwäscheexperte Andreas Sutter nennt die zentralen Fragen, die Vermittler dabei beantworten müssen: „Wer steht hinter dem Vertragspartner? Passt die Mittelherkunft zum geplanten Geschäft?“ Die überarbeiteten Muster führen durch diese Prüfschritte und sollen eine nachvollziehbare Dokumentation ermöglichen. Zusätzlich liefern die Unterlagen weitere Risikofaktoren und Warnsignale, mit denen sich auffällige Geschäftsbeziehungen leichter einordnen lassen.


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EU-Geldwäscheverordnung 2027: Die nächste Umstellung im Blick

Mit der EU-Geldwäscheverordnung 2027 kündigt sich für die Branche bereits die nächste größere Umstellung an. Das Regelwerk, in Fachkreisen auch als AMLR bezeichnet, gilt ab dem 10. Juli 2027 unionsweit unmittelbar. Inhaltlich beziehen sich die überarbeiteten Arbeitshilfen weiterhin auf die aktuell geltende Rechtslage nach dem deutschen Geldwäschegesetz.

Einen ersten Ausblick auf die neuen europäischen Vorgaben enthalten sie laut AfW schon jetzt – vollständige Anpassungen sollen aber erst folgen, sobald konkrete Detailregelungen zur AMLR vorliegen. „Auch die nächste Runde aus Brüssel haben wir im Blick. Wir werden die Änderungen wieder so aufbereiten, dass Vermittler damit im Alltag etwas anfangen können“, betont Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands, der regelmäßig die Vorteile unabhängiger Finanzberatung betont.

Geldwäscheprävention: Was Vermittler jetzt prüfen sollten

Die Verbände empfiehlen Vermittlern, ihre bisherigen Abläufe und Dokumente mit der neuen Fassung abzugleichen. Anschließend sollten sie die Muster an den eigenen Betrieb anpassen. Die überarbeiteten Arbeitshilfen stehen allen interessierten Vermittlerinnen und Vermittlern kostenfrei über die AfW-Website zum Download bereit.

Entwickelt wurden die aktuellen Unterlagen gemeinsam mit Sutter sowie Martin Klein und Norman Wirth in ihren Funktionen als auf Finanzdienstleistungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte. Sobald zur EU-Geldwäscheverordnung 2027 weitere Konkretisierungen vorliegen, werden die Arbeitshilfen voraussichtlich erneut anpassen.

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