Mehr als 160.000 Rechtsanwälte, rund 140.000 Architekten und knapp 90.000 Steuerberater sind in berufsständischen Versorgungswerken organisiert. Diese leisten häufig erst bei vollständiger Berufsunfähigkeit. Die LV 1871 adressiert diese Versorgungslücke mit einem erweiterten Zielgruppenkonzept für Kammerberufe.
Kern der Überarbeitung ist eine flexiblere Gestaltung der Berufsunfähigkeitsrente. Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken werden künftig bei der finanziellen Angemessenheit im Rahmen von Nachversicherungs- und Karrieregarantien nicht mehr angerechnet. Dadurch lassen sich Absicherungsniveaus leichter anpassen.
Erweiterte Nachversicherungsmöglichkeiten
Die ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie wurde gezielt ausgebaut. Versicherte können ihre BU-Rente nun erhöhen, wenn sie erstmals die Beitragsbemessungsgrenze in einem Versorgungswerk überschreiten. Auch bei Wegfall oder Reduzierung von Leistungen aus dem Versorgungswerk besteht diese Möglichkeit.
Damit reagiert der Versicherer auf typische Erwerbsverläufe in Kammerberufen, bei denen Einkommen und Versorgungsansprüche im Zeitverlauf variieren können. Die Anpassung soll sicherstellen, dass der Versicherungsschutz mit der beruflichen Entwicklung Schritt hält.
Auch die Karrieregarantie wurde erweitert. Sie erlaubt es, die BU-Rente stärker an die tatsächliche Einkommensentwicklung anzupassen. Künftig sind Erhöhungen bereits vor Erreichen der Nachversicherungsobergrenze möglich. Für Selbstständige eröffnet sich zudem ein erweitertes Zeitfenster: Innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit kann die BU-Rente um bis zu 50 Prozent erhöht werden. Diese Regelung gilt ebenfalls für Angehörige von Kammerberufen.
Vereinfachte Leistungsprüfung
Im Leistungsfall setzt die LV 1871 auf vereinfachte Verfahren. Kann die versicherte Person ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, verzichtet der Versicherer auf eine Umorganisationsprüfung. Darüber hinaus orientiert sich die Gesellschaft bei über 50-jährigen Versicherten am Votum des jeweiligen Versorgungswerks. Wird dort die Berufsunfähigkeit aus medizinischen Gründen anerkannt, übernimmt die LV 1871 diese Einschätzung.
„Mit dem wirklich umfassenden Zielgruppenkonzept und den vorgestellten Alleinstellungsmerkmalen können Maklerinnen und Makler Absicherungslücken in Kammerberufen dauerhaft schließen – mit echten Mehrwerten während der Laufzeit wie im Leistungsfall“, sagt LV 1871 Biometrie-Expertin Laura Sinner. „Zudem punkten sie beim Kunden mit einem durchgängig digitalen Abschluss in Echtzeit.“















