BVI: Keine Bevorzugung von Reits

Der Frankfurter BVI Bundesverband Investment und Asset Management begrüßt die geplante Einführung von Reits als eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland. Allerdings solle darauf geachtet werden, dass Reits gegenüber offenen Immobilienfonds keine unsachgemäßen Wettbewerbsvorteile genießen und ausreichender Anlegerschutz gewährleistet ist.

?Diese Ziele können am besten erreicht werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Auflegung deutscher Reits im Investmentgesetz geregelt werden?, sagt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer des BVI. Um den rechtlichen Rahmen für Reits in Deutschland zu schaffen, bedürfe es nur einer einfachen Gesetzesänderung: Den zulässigen Anlagekatalog der Gesellschaftsform Investmentaktiengesellschaft, der gegenwärtig auf Wertpapiere beschränkt ist, um Grundstücke und Grundstücks-Gesellschaften zu erweitern.

Damit wäre der Anlegerschutz gewährleistet, ebenso wie die für Reits erforderliche Steuerfreiheit auf Ebene der Gesellschaft und eine Besteuerung ausschließlich beim Anleger, ohne dass die Ausschüttung auf 80 oder 90 Prozent der Erträge festgeschrieben werden müsse.

Falls entgegen diesem Vorschlag für Reits eine gesetzliche Regelung außerhalb des Investmentgesetzes getroffen wird, muss laut BVI sicher gestellt werden, dass keine Ungleichgewichte im Wettbewerb entstehen. Daher müssten den offenen Immobilienfonds vergleichbare Geschäftsmöglichkeiten wie Reits eingeräumt werden. Dies gelte insbesondere für die diskutierte steuerbegünstigte Einbringung von Immobilien in einen Reit oder einen offenen Immobilienfonds.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments