Familien mit mindestens einem Kind können beim Förderprogramm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / Jung kauft Alt“ ab dem 3. August 2026 höhere Kredite beantragen. KfW und Bund erhöhen die maximalen Darlehensbeträge für den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien, die anschließend selbst genutzt und energetisch modernisiert werden.
Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro. Familien mit zwei Kindern können künftig bis zu 160.000 Euro statt bisher 125.000 Euro erhalten. Bei drei oder mehr Kindern erhöht sich der maximale Kredit von 150.000 Euro auf 180.000 Euro.
Die Darlehenszinsen werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verbilligt. Für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt der effektive Zinssatz derzeit bei 0,53 Prozent.
Höhere Kredite und mehr Flexibilität bei der Sanierung
„Mit einem Förderdarlehen aus ‚Jung kauft Alt‘ lässt sich nun ein größerer Teil des Kaufpreises zu einem günstigen Zinssatz finanzieren, der aus Mitteln des Bundes verbilligt ist. So kann der Weg in die eigenen vier Wände für mehr Familien realistischer und planbarer werden“, sagt Melanie Kehr, für die inländische Förderung zuständiges Vorstandsmitglied der KfW.
Voraussetzung für die Förderung bleibt die energetische Sanierung der erworbenen Immobilie innerhalb von 54 Monaten nach der Förderzusage. Neu ist, dass diese künftig auch schrittweise über mehrere Einzelmaßnahmen erfolgen kann. Alternativ ist weiterhin eine umfassende Sanierung auf den Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“ möglich.
| Familie mit… | Höchstbetrag bisher | Höchstbetrag neu | Einkommensgrenze p.a |
|---|---|---|---|
| 1 Kind | 100.000 Euro | 140.000 Euro | 90.000 Euro |
| 2 Kinder | 125.000 Euro | 160.000 Euro | 100.000 Euro |
| 3 Kinder | 150.000 Euro | 180.000 Euro | 110.000 Euro |
| ab 4 Kinder | 150.000 Euro | 180.000 Euro | 120.000 Euro* |
| * plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind; der Kredit-Höchstbetrag bleibt gleich | |||
| Quelle: KfW, Tabelle: Cash. | |||
Zu den verpflichtenden Einzelmaßnahmen zählen in der Regel der Austausch der Fenster, die Dämmung der Fassade, die Dämmung des Dachs oder der obersten Geschossdecke sowie der Austausch der Heizung. Letzterer entfällt, wenn die bestehende Heizungsanlage bereits mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt.
Voraussetzungen für das Förderprogramm
Für die Finanzierung der Sanierung können zusätzlich Förderangebote der Bundesförderung für effiziente Gebäude genutzt werden. Dazu gehören unter anderem Zuschüsse für den Einbau klimafreundlicher Heizungen sowie zinsgünstige Kredite der KfW und Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die erstmals selbst genutztes Wohneigentum erwerben und mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt leben. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind höchstens 90.000 Euro pro Jahr betragen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
Die geförderte Immobilie muss laut Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein. Die Förderkredite werden wie üblich über die jeweilige Hausbank beantragt.














