Die „Rente mit 63“ gehört weiterhin zu den meistgesuchten Rententhemen in Deutschland. Tatsächlich ist der Begriff jedoch inzwischen irreführend. Denn für jüngere Jahrgänge liegt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Frührente mittlerweile deutlich höher.
Entscheidend ist, ob Versicherte die Voraussetzungen für die sogenannte Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllen. Dafür sind mindestens 45 Versicherungsjahre erforderlich.
Wer diese Voraussetzung erfüllt, kann weiterhin vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen – allerdings nur noch gestaffelt nach Geburtsjahr.
Tabelle: Diese Jahrgänge können 2026 abschlagsfrei früher gehen
| Geburtsjahr | Abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren | Frühester möglicher Rentenbeginn |
|---|---|---|
| 1961 | 64 Jahre und sechs Monate | 2025/2026 |
| 1962 | 64 Jahre und acht Monate | 2026/2027 |
| 1963 | 64 Jahre und zehn Monate | 2027/2028 |
| ab 1964 | 65 Jahre | ab 2029 |
Der konkrete Rentenbeginn hängt zusätzlich vom Geburtsmonat ab. Wer beispielsweise im Januar 1962 geboren wurde, kann bereits im September 2026 abschlagsfrei in Rente gehen. Bei einem späteren Geburtsmonat verschiebt sich der Termin entsprechend.
Grundlage der Regelung ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen, die bereits vor Jahren beschlossen wurde.
Warum die klassische „Rente mit 63“ praktisch ausläuft
Die ursprünglich bekannte abschlagsfreie Rente mit exakt 63 Jahren galt nur für ältere Jahrgänge. Für später Geborene wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben.
Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Grenze dauerhaft bei 65 Jahren. Damit verschiebt sich der frühestmögliche abschlagsfreie Renteneintritt immer weiter nach hinten.
Der Begriff „Rente mit 63“ bleibt zwar im Sprachgebrauch bestehen, entspricht aber für viele Versicherte nicht mehr der tatsächlichen Rechtslage.
45 Versicherungsjahre sind entscheidend
Für die abschlagsfreie Frührente müssen mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht werden. Dabei zählen unter anderem:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung
- Kindererziehungszeiten
- Pflegezeiten
- bestimmte Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld
Nicht alle Zeiten werden jedoch vollständig anerkannt. Gerade beim Bezug von Arbeitslosengeld kurz vor Rentenbeginn gelten Einschränkungen.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft deshalb jeden Fall individuell.
Frührente mit Abschlägen bleibt möglich
Wer die 45 Versicherungsjahre nicht erreicht, kann weiterhin früher in Rente gehen – allerdings mit dauerhaften Kürzungen.
Bei der sogenannten Altersrente für langjährig Versicherte reichen 35 Versicherungsjahre aus. Dafür fallen jedoch Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat des vorzeitigen Rentenbeginns an.
Die Kürzung gilt lebenslang und kann sich auf bis zu 14,4 Prozent summieren.
Bedeutung für Vorsorge und Beratung
Die Entwicklung zeigt, wie stark die gesetzlichen Altersgrenzen inzwischen angehoben wurden. Für viele Versicherte wird eine langfristige Planung deshalb immer wichtiger.
Gerade die Frage, ob ein früher Renteneintritt finanziell tragbar ist, gewinnt an Bedeutung. Neben der gesetzlichen Rente rücken damit auch private Vorsorge und betriebliche Lösungen stärker in den Fokus.
Für Berater entsteht zusätzlicher Informationsbedarf, da viele Menschen ihre persönlichen Möglichkeiten beim früheren Renteneintritt neu bewerten müssen.















