Pflegeneuordnungsgesetz: Diese Mehrkosten kommen auf Rentner zu

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Der Zuschlag für Kinderlose steigt zum Jahreswechsel von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte - ohne Arbeitgeberanteil für Rentner.

Mit der Pflegereform 2027 steigt der Zuschlag für kinderlose Mitglieder der Pflegeversicherung - und Rentner tragen ihn komplett allein. Wie stark die Beiträge steigen, was 2028 zusätzlich dazukommt und welche Kürzung das Kabinett gestrichen hat.

Ende September 2026 hatte das Bundeskabinett den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen. Mit der Pflegereform 2027 will Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung stabilisieren. Vor allem kinderlose Rentnerinnen und Rentner müssen sich künftig auf höhere Beiträge einstellen.

„Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu unterstützen, ist eine zentrale Aufgabe unserer Solidargemeinschaft“, sagt Linnemann. Der Gesetzentwurf durchläuft nun noch die parlamentarischen Stationen in Bundestag und Bundesrat. Die einzelnen Vorgaben treten zeitlich versetzt in den Jahren 2027, 2028 und 2029 in Kraft.

Ab 2027 müssen Kinderlose mit höheren Beiträgen rechnen

Kernstück der Pflegereform 2027 ist ein höherer Zuschlag für Mitglieder ohne Kinder. Der allgemeine Beitragssatz bleibt zunächst stabil bei 3,6 Prozent. Der Zuschlag für Kinderlose steigt dagegen zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte. Damit liegt der Gesamtsatz für Kinderlose künftig bei 4,5 Prozent.

Rentner trifft diese Erhöhung in voller Höhe. Während Arbeitnehmer sich diese Kosten mit ihrem Arbeitgeber teilen, müssen Rentnerinnen und Rentner die Pflegeversicherung allein stemmen. Bei einer Monatsrente von 1.450 Euro steigt der Beitrag eines kinderlosen Rentners deshalb von bisher 60,90 auf 65,25 Euro.

BeitragskomponenteBisherAb 2027
Allgemeiner Beitragssatz3,60 Prozent3,60 Prozent
Zuschlag für Kinderlose0,60 Prozentpunkte0,90 Prozentpunkte
Gesamtsatz für Kinderlose4,20 Prozent4,50 Prozent
Beitragsbemessungsgrenze (monatlich)5.812,50 Euro6.112,50 Euro
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Auch die Beitragsbemessungsgrenze zieht an

Eine zweite Änderung trifft Versicherte mit höheren Einkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege- und Krankenversicherung erhöht sich 2027 um 300 Euro im Monat - von bisher 5.812,50 Euro auf künftig 6.112,50 Euro. Wer mit seinem Einkommen über der alten Grenze liegt, zahlt dadurch mehr Beitrag.


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2028 droht ein weiterer Zuschlag für Ehepartner

Zum 1. Januar 2028 soll ein neuer Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten hinzukommen. Er betrifft Ehe- und Lebenspartner, die in der Pflegeversicherung bislang ohne eigenen Beitrag mitversichert sind. Laut Gesetzentwurf sollen davon unter anderem Eltern sowie pflegende Angehörige ausgenommen bleiben.

Nach dem Stand des Referentenentwurfs vom Juni 2026 gilt die Ausnahme zudem für Menschen, die bereits Rente beziehen oder voll erwerbsgemindert sind. Derselbe Entwurf veranschlagte für den Zuschlag ab 2028 rund 350 Millionen Euro jährlich zusätzlich für die Pflegekassen.

Warum die Pflegereform 2027 überhaupt nötig wird

Hintergrund ist die angespannte Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung. Bereits für 2026 wird mit einem Fehlbetrag von etwa 1,2 Milliarden Euro gerechnet. Laut dem Referentenentwurf von Juni 2026 droht für 2027 ein Minus von 7,6 Milliarden Euro, was einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 11,2 Milliarden Euro entspricht. Nach anderen Berechnungen liegt die Lücke im selben Jahr zwischen 7,5 und 10 Milliarden Euro - die Angaben variieren je nach Quelle und Zeitpunkt der Berechnung.

Die Gewerkschaft ver.di bezeichnet die Reform als „Pflegekürzungsprogramm“ und macht dafür einen strukturellen Grund verantwortlich: Zwischen den Jahren 2000 und 2024 wuchs das nominale Bruttoinlandsprodukt um 102 Prozent, während die beitragspflichtigen Einnahmen der Pflegeversicherung im gleichen Zeitraum lediglich um 67 Prozent zunahmen.

Pflegereform 2027: Kürzung bei pflegenden Angehörigen gestrichen

Der im Juni 2026 vorgelegte Referentenentwurf plante, die Rentenversicherungsbeiträge, welche die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige zahlt, auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus abzusenken. Davon betroffen gewesen wären etwa 1,2 Millionen pflegende Angehörige - laut Kritikern zu 86 Prozent Frauen. Dadurch hätte die Pflegeversicherung 2027 zwischen 1,8 und 2,1 Milliarden Euro eingespart.

Angesichts parteiübergreifender Kritik nahm das Kabinett diese Kürzung aus der endgültigen Fassung des Entwurfs wieder heraus. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige trägt die Pflegeversicherung somit weiterhin in voller Höhe.

Weitere Einschnitte bei Pflegegrad 1

Auch Menschen mit Pflegegrad 1 sind von der Pflegereform 2027 betroffen. Laut Kabinettsentwurf entfällt für diese Gruppe der Entlastungsbetrag nach Paragraf 45b SGB XI - bislang bis zu 131 Euro im Monat - vollständig. Ein neu eingeführtes Sozialraumbudget soll erst Versicherten ab Pflegegrad 2 zur Verfügung stehen. Im früheren Referentenentwurf war lediglich eine Halbierung dieser Leistung vorgesehen gewesen, mit einem Einsparvolumen von rund 500 Millionen Euro. Ende 2025 hatten 986.759 Menschen Pflegegrad 1, davon 952.213 in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Darüber hinaus werden die Schwellenwerte angehoben, ab denen Versicherte in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden - für Pflegegrad 2 etwa steigt die Grenze von 27 auf 30 Punkte. Eine Höherstufung fällt dadurch künftig schwerer.

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