Wie Werdings Rentensplitting-Vorschlag die Witwenrente ersetzen soll

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Montage aus Rentenversicherungsgebäude, Geldscheinstapel, Ehevertrag mit Ringen und roter Kostenkurve.
Bild: KI-generiert
Fast 50 Milliarden Euro zahlt die Rentenversicherung jährlich für Witwen- und Witwerrenten aus.

Wirtschaftsweiser Martin Werding fordert im Interview mit der Rheinischen Post, die Witwenrente für künftige Fälle abzuschaffen und durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen. Cash. zeigt, wie teuer die Leistung die Rentenkasse kommt und wo die Reformdebatte derzeit steht.

Steht die Witwenrente vor dem Aus? Martin Werding fordert genau das. Der Wirtschaftsweise gehört dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an und lehrt als Professor für Sozialpolitik an der Ruhr-Universität Bochum. In einem Gespräch mit der Rheinischen Post, das am 8. August 2026 erschien, spricht er sich dafür aus, die Leistung für künftige Fälle abzuschaffen. Wer bereits eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, wäre davon nicht betroffen.

„Die Witwenrente ist nicht mehr zeitgemäß, heute können Frauen selbst vorsorgen“, wird Werding in einer Mitteilung des Evangelischen Pressedienstes (epd) zitiert. Als Ersatz schlägt er ein verpflichtendes Rentensplitting vor.

Rentensplitting soll die Witwenrente ersetzen

„Ein Rentensplitting sollte die Witwenrente ersetzen. Danach teilen sich die Partner alle in der gemeinsamen Zeit erworbenen Rentenpunkte auf“, sagt Werding. Ehepartner würden also sämtliche Ansprüche aus der gemeinsamen Zeit untereinander aufteilen. Seine Begründung fasst Werding in einem Satz zusammen: „Das Familienrecht ist weiter als das Sozialrecht.“

Fast 50 Milliarden Euro Kosten im Jahr

Laut Werding belaufen sich die jährlichen Kosten der Witwenrente für die gesetzliche Rentenversicherung auf knapp 50 Milliarden Euro, das entspricht etwa einem Achtel der Gesamtausgaben. Ende 2025 bezogen demnach etwa 4,35 Millionen Frauen diese Leistung, während die Rentenversicherung insgesamt rund 5,11 Millionen Witwen- und Witwerrenten auszahlte.

Alterssicherungskommission: Was der Abschlussbericht empfiehlt

Werdings Aussage im Interview stellt keine neue gesetzliche Initiative dar. Die Bundesregierung hatte eigens eine Alterssicherungskommission eingesetzt, die in ihrem am 23. Juni 2026 veröffentlichten Abschlussbericht unter Punkt elf lediglich dazu rät, mögliche Reformoptionen für die Hinterbliebenenversorgung zu untersuchen. Weder eine Streichung der Witwenrente noch ein verpflichtendes Splitting gehören zu den Vorschlägen der Kommission. Ob die Witwenrente damit tatsächlich vor dem Aus steht, ist deshalb offen.

Am 2. Juli 2026 erklärte der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, sämtliche 33 Empfehlungen der Kommission vollständig und zügig in einem Gesetzespaket umsetzen zu wollen. Laut Bundeskanzler Merz soll es bis Ende 2026 den Bundestag passieren. Wie die Koalition dabei mit der Witwenrente umgeht, ist bislang nicht entschieden.


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Witwenrente heute: Diese Regeln gelten aktuell

Für Hinterbliebene ändert sich zunächst nichts. Seit 2012 wird die Altersgrenze für die große Witwenrente stufenweise angehoben, parallel zur Anhebung der Rente mit 67. 2026 liegt sie bei 46 Jahren und sechs Monaten zum Todeszeitpunkt des Partners. Einen Überblick über die aktuellen Leistungen gibt die folgende Tabelle.

LeistungHöheBesonderheit
Große Witwenrente55 Prozent der Rente des Verstorbenen (altes Recht: bis zu 60 Prozent)Altersgrenze 2026: 46 Jahre und sechs Monate zum Todeszeitpunkt des Partners
Kleine Witwenrente25 Prozent der Rente des VerstorbenenBefristet auf 24 Kalendermonate
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Stand: Januar 2026)

Freiwilliges Splitting gibt es längst - kaum jemand nutzt es

Die Idee eines Rentensplittings zwischen Ehepartnern existiert in Deutschland schon lange. Seit 2002 können Paare dies nach Paragraf 120a SGB VI freiwillig vereinbaren, jedoch machen jährlich weniger als 1.000 Paare davon Gebrauch. Der Hauptgrund dafür: Wer diese freiwillige Option wählt, gibt damit zugleich den künftigen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente auf. Diesen Tausch scheuen die meisten Paare bislang.

Schweden als Vorbild für Werdings Vorschlag

Werding verweist zur Begründung auf Schweden. Dort ist die klassische Witwenrente für Ehen abgeschafft, die nach 1990 geschlossen wurden. Im schwedischen Modell existieren stattdessen heute drei verschiedene Leistungen für Hinterbliebene: eine Waisenrente, eine Umstellungsrente sowie eine auslaufende Witwenrente. Alle drei berechnen sich vollständig aus den in Schweden erworbenen Rentenansprüchen des Verstorbenen.

Gender Pension Gap: Kritik an einer schnellen Streichung

Kritiker warnen jedoch davor, die Leistung voreilig zu streichen - sie verweisen auf die bestehende Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern im Rentenalter. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts betrug der Gender Pension Gap im Jahr 2025 rechnerisch 24,2 Prozent, sofern Hinterbliebenenrenten einbezogen werden; ohne diese Berücksichtigung vergrößert sich die Differenz auf 36,0 Prozent. Frauen verfügten 2025 über eigene Bruttoalterseinkünfte von im Schnitt 18.233 Euro jährlich, Männer dagegen über 28.473 Euro.

Schon 2024 hatte VdK-Präsidentin Verena Bentele einen vergleichbaren Vorschlag des Sachverständigenrats kritisiert und argumentiert, dass zahlreiche Frauen aufgrund unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigung und unbezahlter Sorgearbeit keine ausreichenden eigenen Rentenansprüche erwerben könnten.

Witwenrente vor dem Aus: Was das für Berater bedeutet

Für Vermittler und Berater ist der Vorstoß zunächst nur als Hinweis zu werten, nicht als konkreter Auftrag zum Handeln. Die Witwenrente besteht derzeit unverändert fort, eine gesetzliche Änderung wurde bislang nicht beschlossen. Relevant ist die Debatte dennoch: Derzeit laufen rund 5,11 Millionen Witwen- und Witwerrenten. Jede Änderung berührt damit unmittelbar die Absicherung von Ehepaaren in der privaten und betrieblichen Vorsorgeberatung, insbesondere beim Hinterbliebenenschutz in Lebens- und Rentenversicherungen.

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