Mit dem Novembergehalt profitieren Beschäftigte im Tarifbereich von Bund und Kommunen zum ersten Mal von der angehobenen Jahressonderzahlung TVöD 2026. Viele kennen sie als Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst. Bund, VKA, ver.di und dbb hatten sich darauf bereits am 6. April 2025 in Potsdam geeinigt. Der Tarifabschluss betrifft rund 2,6 Millionen Beschäftigte, wie das Bundesinnenministerium mitteilt. Die kommunalen Arbeitgeber zahlen nun einheitlich 85 Prozent des durchschnittlichen Entgelts, während beim Bund die Höhe je nach Entgeltgruppe bis zu 95 Prozent erreicht. Bei den Ländern bleibt dagegen alles beim Alten: An der Jahressonderzahlung nach TV-L hat sich auch durch den Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 nichts geändert.
Das Wichtigste in Kürze
Beim Weihnachtsgeld im öffentlichen Dienst zahlen die Kommunen 2026 erstmals einheitlich 85 Prozent des Durchschnittsentgelts. Beim Bund richtet sich die Höhe weiterhin nach der jeweiligen Entgeltgruppe und liegt zwischen 75 und 95 Prozent. Bei den Ländern gelten unverändert Sätze zwischen 32,53 und 88,14 Prozent, abhängig von der Gruppe. Die volle Zahlung steht nur zu, wer am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis steht. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit dem Novembergehalt.
TVöD-VKA: Jahressonderzahlung bei den Kommunen steigt auf 85 Prozent
Im kommunalen Bereich (TVöD-VKA) tritt ab 2026 an die Stelle der bisherigen Staffelung nach Entgeltgruppen ein einheitlicher Satz von 85 Prozent. Zuvor lagen die unteren Gruppen E1 bis E8 mit 84,51 Prozent nahe am neuen Wert. Die mittleren Gruppen E9a bis E12 kamen auf 70,28 Prozent, die oberen Gruppen E13 bis E15 sogar nur auf 51,78 Prozent. Damit gilt beim kommunalen Weihnachtsgeld erstmals für alle Entgeltgruppen derselbe Satz. Profitieren werden daher vor allem Beschäftigte in den höheren Gruppen: Ihre Jahressonderzahlung steigt anteilig am stärksten. „Es ist ein schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten“, kommentiert ver.di-Chef Frank Werneke den Tarifabschluss.
Jahressonderzahlung TVöD 2026 beim Bund: Sätze bleiben gestaffelt
Auch beim Bund klettern die Sätze, die Staffelung nach Entgeltgruppen bleibt jedoch bestehen. In den Gruppen E1 bis E8 steigt der Satz von 90 auf 95 Prozent, in E9a bis E12 von 80 auf 90 Prozent und in E13 bis E15 von 60 auf 75 Prozent. Damit übertrifft der Bund in sämtlichen Gruppen die kommunalen Sätze - besonders stark fällt dieser Unterschied in den oberen Entgeltgruppen aus. An der Struktur ändert sich also nichts, lediglich das Niveau steigt.
| Entgeltgruppen | VKA bis 2025 (in Prozent) | VKA ab 2026 (in Prozent) | Bund bis 2025 (in Prozent) | Bund ab 2026 (in Prozent) |
|---|---|---|---|---|
| E 1-E 8 | 84,51 | 85 | 90 | 95 |
| E 9a-E 12 | 70,28 | 85 | 80 | 90 |
| E 13-E 15 | 51,78 | 85 | 60 | 75 |
Eine Sonderregel betrifft Krankenhäuser (BT-K) sowie Einrichtungen der Pflege und Betreuung (BT-B). Dort steigt die Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 Prozent - fünf Prozentpunkte mehr als das sonstige kommunale Niveau. Im Gegenzug bleibt diesen Beschäftigten die Möglichkeit verwehrt, einen Teil der Zahlung in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Diese Option gilt erstmals für 2027, entschieden wird darüber jährlich neu. Für die Auszahlung im November 2026 spielt sie deshalb noch keine Rolle.
Was die neuen Sätze für das Novembergehalt bedeuten
Wie sich die neue Jahressonderzahlung TVöD 2026 konkret auswirkt, zeigen zwei Beispielrechnungen auf Basis der TVöD-VKA-Entgelttabelle, die seit 1. Mai 2026 gilt.
| Entgeltgruppe | Stufe | Monatstabellenentgelt brutto (in Euro) | Jahressonderzahlung 2026 bei 85 Prozent, brutto (in Euro) |
|---|---|---|---|
| E 1 | 2 | 2.534,55 | 2.154,37 |
| E 15Ü | 6 | 9.197,81 | 7.818,14 |
Für eine Stelle in E1, Stufe 2, ergibt die Jahressonderzahlung 2.154,37 Euro brutto. Bei E15Ü, Stufe 6, beläuft sich der Betrag auf 7.818,14 Euro brutto.
Voraussetzungen für den vollen Anspruch
Anspruch auf die Jahressonderzahlung hat laut Paragraf 20 TVöD nur, wer am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis steht. Als Berechnungsgrundlage dient das durchschnittliche Tabellenentgelt der Monate Juli, August und September, wobei Zuschläge für Überstunden sowie Prämien unberücksichtigt bleiben. Besteht in einzelnen Kalendermonaten kein Entgeltanspruch, vermindert sich der Betrag je Monat um ein Zwölftel. Die Zahlung erfolgt gemeinsam mit dem Novembergehalt.
Häufige Fragen zur Jahressonderzahlung TVöD 2026
Ist die Jahressonderzahlung brutto oder netto?
Die in den Tabellen genannten Beträge sind Bruttobeträge, ebenso wie das Tabellenentgelt, auf dem die Berechnung beruht.
Bekommt man Weihnachtsgeld während der Elternzeit im öffentlichen Dienst?
Ja. Für Monate ohne Entgeltanspruch sinkt die Jahressonderzahlung zwar um je ein Zwölftel. Bei Elternzeit, Mutterschutz und Wehrdienst greift diese Kürzung laut Tarifvertrag jedoch nicht.
TV-L: Weihnachtsgeld bei den Ländern bleibt eingefroren
Die Länder verhandeln ihre Tarife getrennt von Bund und Kommunen. Der TV-L gilt für alle Länder außer Hessen. Die jüngste Tarifrunde endete erst am 14. Februar 2026 in Potsdam. Vereinbart wurde eine Anhebung der Entgelte um 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026, um weitere 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027 sowie um 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028. Die Laufzeit beträgt 27 Monate und beginnt mit einer fünfmonatigen Nullrunde. An der Jahressonderzahlung ändert sich dadurch allerdings nichts. Sie blieb von der Einigung unberührt, obwohl die Gewerkschaften vorab ein „Auftauen“ der eingefrorenen Sätze gefordert hatten. Während die Jahressonderzahlung TVöD 2026 bei Bund und Kommunen steigt, bleibt sie bei den Ländern damit auf dem alten Niveau.
| Entgeltgruppen | Jahressonderzahlung (in Prozent) |
|---|---|
| E 1-E 4 | 87,43 |
| E 5-E 8 | 88,14 |
| E 9a-E 11 | 74,35 |
| E 12-E 13 | 46,47 |
| E 14-E 15 | 32,53 |
Beamte: Regeln je nach Dienstherr unterschiedlich
Für Beamtinnen und Beamte gilt kein Tarifvertrag. Seit der Dienstrechtsreform 2008/2009 erhalten Bundesbeamtinnen und -beamte keine eigenständige Sonderzahlung mehr - der frühere Weihnachtsgeld-Anteil wurde stattdessen anteilig in das monatliche Grundgehalt eingerechnet.
Hamburg schlägt dagegen einen neuen Weg ein. Beamtinnen und Beamte dort bekommen ab Dezember 2026 zum ersten Mal eine Jahressonderzahlung in Höhe von 27,5 Prozent eines durchschnittlichen Monatsbruttogehalts. Hinzu kommt für 2025 eine einmalige Nachzahlung von 7,5 Prozent sowie rückwirkende Ausgleichszahlungen von 17,5 Prozent für 2011 und 30 Prozent für 2012, jeweils bezogen auf eine durchschnittliche Monatsbesoldung. Diese Zahlungen gelten ausschließlich für aktive Beamtinnen und Beamte, nicht für Pensionäre. Dennoch übt der dbb Hamburg deutliche Kritik am zugrunde liegenden Gesetzentwurf: „Der vorgelegte Entwurf ist nicht dazu geeignet, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herzustellen“, sagt der Vorsitzende Thomas Treff.















