Der Bundestag den Entwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) nun in erster Lesung beraten. Mit der Pflegereform 2027 will die Bundesregierung ein drohendes Milliardendefizit in der sozialen Pflegeversicherung abwenden.
Bereits am 30. September 2026 hatte das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen. Ohne Gegenmaßnahmen rechnet die Bundesregierung für 2027 mit einem Fehlbetrag von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 wird sogar ein Defizit von mehr als 15 Milliarden Euro erwartet. Im Anschluss an die erste Lesung beraten nun die Ausschüsse weiter, federführend der Gesundheitsausschuss.
Pflegereform 2027: Diese Beitragsänderungen sind geplant
Beim allgemeinen Beitragssatz ändert sich zunächst wenig: 2027 soll er stabil bei 3,6 Prozent bleiben. Kinderlose zahlen dagegen ab dem 1. Januar 2027 mehr, denn ihr Zuschlag klettert um 0,3 Prozentpunkte und liegt damit künftig bei 0,9 Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenze klettert, allerdings schwächer als ursprünglich vorgesehen: Geplant war zunächst ein Plus von 1.000 Euro im Monat, im Entwurf sind es nun 300 Euro.
| Regelung | Stand laut Gesetzentwurf |
|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz 2027 | soll nach dem Ziel der Bundesregierung bei 3,6 Prozent bleiben |
| Zuschlag für Kinderlose ab 1. Januar 2027 | steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 0,9 Prozent |
| Beitragsbemessungsgrenze | steigt um 300 Euro im Monat, ursprünglich geplant waren 1.000 Euro |
Neue Leistungen: Pflegebegleitung, Pflege-Cockpit und neue Budgets
Neben den Beiträgen greift der Entwurf auch in die Leistungsstruktur ein. Wer zuhause gepflegt wird, soll künftig Anspruch auf eine sogenannte Pflegebegleitung haben. Zudem sollen die Pflegekassen ein digitales Pflege-Cockpit bereitstellen. Bestehende Leistungen bündelt das Gesetz dafür in einem Entlastungsbudget, einem ambulanten Sachleistungsbudget und einem Sozialraumbudget; hinzu kommt ein neues Überbrückungsbudget für Notfälle und Akutsituationen.
Eigenanteile ohne Deckel: Mehr Beteiligung der Bundesländer gefordert
Der Entwurf sieht keine rechtlich fixierte Höchstgrenze für die Eigenanteile vor. Stattdessen appelliert die Bundesregierung an die Bundesländer, durch die Übernahme von Investitionskosten zur Senkung der Eigenanteile beizutragen. Dadurch sollen die Eigenanteile indirekt sinken.
Die eigentliche Richtungsentscheidung verschiebt die Regierung dagegen in eine neue Pflegestrukturkommission. Bis Ende Januar 2027 soll dieses Gremium Konzepte für eine dauerhaft stabile Pflegeversorgung samt ihrer Finanzierung entwickeln, darunter auch einen Ausgleichsmechanismus zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Die darauf basierenden Reformen sollen bereits zum 1. Juli 2027 wirksam werden.
Wann wird über die Pflegereform 2027 entschieden?
30. September 2026: Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz.
5. November 2026: Erste Lesung im Bundestag, anschließend Überweisung in die Ausschüsse.
25. November 2026: Presseberichten zufolge ist eine Sachverständigenanhörung im Gesundheitsausschuss geplant.
11. Dezember 2026: Laut Fachmedien sind für diesen Tag die zweite und dritte Lesung vorgesehen.
1. Januar 2027: Der höhere Zuschlag für Kinderlose und die angehobene Beitragsbemessungsgrenze sollen greifen.
Ende Januar 2027: Die Pflegestrukturkommission soll ihre Vorschläge vorlegen.
1. Juli 2027: Die daraus resultierenden Reformen sollen wirksam werden.
Kritik von Kassen und Gewerkschaften an der Lastenverteilung
Der GKV-Spitzenverband kritisiert die Lastenverteilung im Entwurf zur Pflegereform 2027. Verbandschef Oliver Blatt erklärt anlässlich der ersten Lesung, eine erfolgreiche und dauerhafte Reform der Pflege setze eine faire Verteilung der Lasten voraus - und genau daran mangele es bislang. Pflegebedürftige und Beitragszahlende würden stark belastet, während der Bund seiner Verantwortung etwa bei den Corona-Schulden und den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige nicht nachkomme. Bereits im Juni 2026 hatte Blatt zum vorausgegangenen Referentenentwurf erklärt, die Reform sei notwendig, das Gesamtpaket aber unausgewogen.
Auch der DGB übt deutliche Kritik. Vorstandsmitglied Anja Piel kritisiert nun, der Gesundheitsminister habe die Frage, ob die Eigenanteile gedeckelt werden, an die Pflegestrukturkommission abgegeben. Der DGB verlangt stattdessen einen verbindlichen Deckel für die Eigenanteile direkt im Gesetz. Zusätzlich soll der Bund rückständige Corona-Schulden bei der Pflegeversicherung zurückzahlen und die Sozialbeiträge für pflegende Angehörige übernehmen. Nach eigener Rechnung des DGB summiere sich daraus eine Entlastung von rund zehn Milliarden Euro. Auf lange Sicht spricht sich der Gewerkschaftsbund für eine Pflegevollversicherung aus.
Zur ersten Lesung brachte die Linksfraktion zwei eigene Anträge ein: Sie will die Verhinderungspflege als eigenständige Leistung mit eigenem Budget erhalten und auf den Pflegegrad 1 ausweiten. Zudem sollen der Umwandlungsanspruch und der Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1 bestehen bleiben.
Pflegereform 2027: Was der PKV-Verband für die private Pflegevorsorge fordert
Einen anderen Weg verlangt der PKV-Verband. Bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 10. Juni 2026 forderte er einen „Paradigmenwechsel“ hin zu mehr kapitalgedeckter Pflegevorsorge über die private Pflegezusatzversicherung. Konkret schlägt der Verband vor, die Beiträge steuerlich absetzbar zu machen und die Entgeltumwandlung für die betriebliche Pflegevorsorge von Sozialabgaben und Steuern zu befreien. Ein bloßer Prüfauftrag im Gesetz reiche dem Verband zufolge nicht aus.
Bislang wächst die private Pflegezusatzversicherung allerdings nur langsam. Laut einer vom PKV-Verband veröffentlichten GDV-Auswertung hatten 2018 rund 8,0 Prozent der Haushalte eine entsprechende Police, 2023 waren es 8,7 Prozent - der Verband sieht darin ein zunehmendes Bewusstsein für Vorsorge. Private Krankenzusatzversicherungen verbreiteten sich im selben Zeitraum deutlich stärker, nämlich von 31,6 auf 47,5 Prozent. Der GDV weist in seiner Statistik für 2024 zudem rund 3,2 Millionen privat Pflegezusatzversicherte aus, der überwiegende Teil davon über eine Pflegetagegeldversicherung.
| Jahr | Anteil Haushalte mit privater Pflegezusatzversicherung |
|---|---|
| 2018 | 8,0 Prozent |
| 2023 | 8,7 Prozent |














