PKV-Verband lehnt Pflegefinanzausgleich als verfassungswidrig ab

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Dr. Florian Reuther, PKV-Verbandsdirektor
Foto: PKV-Verband
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther.

Die Soziale Pflegeversicherung steckt in der Krise. Teile der Politik sehen die Lösung bei den Privatversicherten. Der PKV-Verband hält dagegen: mit einem Verfassungsgutachten und einem rechnerischen Argument, das die Forderung grundlegend in Frage stellt.

Angesichts wachsender Finanzprobleme in der Sozialen Pflegeversicherung fordern Politiker von SPD und Grünen sowie Vertreter der gesetzlichen Kassen einen Finanzausgleich mit der Privaten Pflegepflichtversicherung. Der PKV-Verband weist diese Forderung als verfassungswidrig und wirkungslos zurück.


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PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther macht für die Finanzmisere die Pflegepolitik der zurückliegenden Jahre verantwortlich. „Die finanzielle Schieflage der Sozialen Pflegeversicherung ist das Ergebnis einer verfehlten Pflegepolitik der vergangenen Jahre: Mit Ansage wurde das Gießkannenprinzip auf die Spitze getrieben“, sagt Reuther. Im Ergebnis müssten nun Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen für den Vermögensschutz wohlhabender Pflegebedürftiger zahlen.

Ein Finanzausgleich würde Privatversicherte nach Darstellung des PKV-Verbands doppelt belasten – für ihre eigene Pflegevorsorge und für die Defizite der gesetzlichen Pflegekassen. Dazu kommt ein rechnerisches Argument: „Mit 10 Prozent Privatversicherten lässt sich das strukturelle Defizit der SPV, die 90 Prozent der Versicherten umfasst, schon mathematisch nicht lösen“, sagt Reuther.

PKV-Verband fordert strukturelle Pflegereform statt Umverteilung

Reuther erteilt dem Ausgleichsmodell eine klare Absage: „Populismus und Neiddebatten werden die Soziale Pflegeversicherung nicht retten.“ Als Antwort auf die demografischen Herausforderungen brauche es strukturelle Lösungen – mehr Eigenverantwortung, mehr kapitalgedeckte Vorsorge und eine Haushaltspolitik, die die Sozialversicherungen nicht dazu zwinge, die Löcher in der Staatskasse zu stopfen.

Zur Untermauerung seiner Verfassungsargumentation hat der PKV-Verband ein Gutachten beim Heidelberger Rechtswissenschaftler Prof. Hanno Kube in Auftrag gegeben. Kube kommt darin zu dem Ergebnis, dass ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung als verfassungswidrige Sonderabgabe zu werten wäre, für die es keine tragfähige Rechtfertigung gebe.

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