Private Altersvorsorgereform verabschiedet: Bundesrat öffnet Riester-System für neue Modelle

Moritz Schumann, stellvertretender Geschäftsführer des GDV.
Foto: GDV
Moritz Schumann: „Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher."

Der Bundesrat hat die Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Ab 2027 sollen neue Riester-Produkte mehr Flexibilität bei Garantien und Renditechancen bieten. Bestehende Verträge bleiben geschützt. Und nicht für jeden dürfte ein Wechsel sinnvoll sein.

Der Bundesrat hat das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren für die Neuausrichtung der geförderten privaten Altersvorsorge abgeschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 sollen neue Vorsorgeprodukte auf den Markt kommen, die Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten bei Garantien und Renditechancen bieten.


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Die Reform reagiert auf zentrale Schwächen des bisherigen Riester-Systems. Vor allem die verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie galt im Niedrigzinsumfeld als Renditebremse. Künftig sollen Kunden zwischen Produkten mit vollständiger Garantie, 80 Prozent Garantie oder ganz ohne Beitragsgarantie wählen können.

„Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher. Rund 3,6 Millionen Selbständige erhalten erstmals vollen Zugang zur Förderung. Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt. Genau diese Kombination aus Modernisierung und Verlässlichkeit ist wichtig“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Mehr Spielraum bei Garantien

Wie hoch die Garantie ausfallen sollte, hängt laut Versicherungswirtschaft stark von der persönlichen Situation ab. Wer nur noch wenige Jahre bis zum Ruhestand hat oder besonderen Wert auf Sicherheit legt, dürfte eher höhere Garantien wählen. Bei langen Ansparzeiträumen können geringere Garantien dagegen höhere Renditechancen eröffnen. „Entscheidend ist, dass Menschen künftig die Möglichkeit haben, die Vorsorge zu wählen, die zu ihrem Leben passt“, so Schumann.

Die Reform erweitert zudem den Kreis der Förderberechtigten. Rund 3,6 Millionen Selbständige sollen künftig Zugang zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge erhalten. Für die rund 15 Millionen bestehenden Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Verträge und Förderung laufen unverändert weiter. Ab 2027 können Sparer freiwillig in das neue System wechseln. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht.

Wechsel bleibt freiwillig

Die Übertragung des angesparten Kapitals in ein neues Produkt soll ohne Verlust staatlicher Zulagen möglich sein. Die Wechselkosten werden gesetzlich begrenzt und dürfen jeweils 150 Euro für den abgebenden und den aufnehmenden Anbieter nicht überschreiten. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Wer einen hohen Garantiezins besitzt, lange spart oder Kinderzulagen erhält, kann mit dem bisherigen Vertrag weiterhin besser fahren. Versicherer empfehlen deshalb eine individuelle Prüfung gemeinsam mit dem Anbieter.

Die Versicherungswirtschaft kündigt bereits neue Vorsorgeangebote für unterschiedliche Zielgruppen an. Geplant sind sowohl sicherheitsorientierte Produkte mit Garantien als auch kapitalmarktorientierte Modelle mit höheren Renditechancen. Kritisch sieht der GDV die geplante Möglichkeit, dass der Staat künftig selbst ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt anbietet. Entscheidend sei, dass keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern entstehen und Verbraucher die Angebote transparent vergleichen können.

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