Der Bundesrat hat das Altersvorsorgereformgesetz ohne wesentliche Änderungen passieren lassen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) erneuert aus diesem Anlass seine Kritik an der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge. Bereits gestern hatte der Verband die Planungen im Rahmen einer Pressekonferenz scharf kritisiert. Nun legt er verbal nochmals nach.
Im Zentrum der Kritik steht der ab 2027 vorgesehene staatlich gemanagte Fonds. Der Verband sieht darin eine problematische Doppelrolle des Staates, der zugleich Regulierer, Kontrolleur und Anbieter eines Vorsorgeprodukts wäre.
„Es ist mehr als bedauerlich, dass der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung das Altersvorsorgereformgesetz ohne wesentliche Änderungen abgesegnet hat“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Hier wurde die Chance vertan, wichtige Änderungen vorzunehmen. Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen untergraben und echter Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung erschwert.“
Wie in „staatssozialistischen Zeiten“
Der BVK moniert, dass mit dem ab 2027 einzurichtenden Staatsfonds eine „Rollenhybris des Staates“ entsteht, indem die öffentliche Hand gleichzeitig Regulierer, Kontrolleur und Produktanbieter wird und damit „den Wettbewerb verzerrt, wenn nicht gar zerstört“. Das sei ein Weg, den man nur von den „seit Jahrzehnten überwunden geglaubten staatssozialistischen Zeiten kennt“, heißt es in der Mitteilung.
„Hinzu kommt noch, dass gleichmachende, beratungslose Standardprodukte überhaupt nicht geeignet sind, individuellen Lebenslagen und Planungen der Vorsorgesparer zu entsprechen“, kritisiert Heinz. „Das kann sich später bitter rächen, wenn sie merken, dass das Produkt nicht passt oder der eigenen Biografie zuwiderläuft.“
„Nun den Kampf gegen die Staatslösung aufnehmen“
Außerdem sei zurzeit nicht geklärt, wie der Kapitalschutz der Vorsorgenden beim neuen Staatsfonds ausgestaltet wird. Hier bestehe das Risiko, dass der Staat in Zeiten fiskalischer Not eventuell ein Zugriffsrecht auf den Kapitalstock des Fonds und damit des Geldes der Vorsorgenden erhält. Nach Ansicht des BVK muss dies unwiderruflich ausgeschlossen werden.
Ebenfalls ungeklärt seien die Anlagestruktur, Kosten, Rendite sowie die Verrentungsmodalitäten. „Die privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsvermittler nehmen nun den Kampf gegen die Staatslösung auf“, so die Ankündigung des BVK. „Der Staat war nie der bessere Unternehmer.“
















